# Smarte.Land.Regionen

Smarte.Land.Regionen unterstützt Landkreise dabei, eine Digitalstrategie zu erarbeiten und digitale Lösungen für die Daseinsvorsorge zu entwickeln und einzuführen, etwa in Mobilität, Gesundheit und Nahversorgung. Das Modellvorhaben gehoert zur Digitalisierungsförderung des Bundeslandwirtschaftsministeriums für ländliche Regionen. Antragsteller sind Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse, nicht einzelne Betriebe. Kommerzielle Websites, Onlineshops und Onlinemarketing sind ausdrücklich kein Fördergegenstand.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat (BMLEH) |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Kommunen |
| Themen | Digitalisierung, Sonstiges |
| Frist | nach Förderaufruf |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | nicht vollständig verifiziert, beim Fördergeber gegenprüfen |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Antragsteller ist ein Landkreis oder kommunaler Zusammenschluss
- Erarbeitung beziehungsweise Umsetzung einer Digitalstrategie

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (17):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Branche
- Beschäftigte
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (5):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Smarte.Land.Regionen beantragen?

Smarte.Land.Regionen richtet sich an Kommunen. Zusätzlich gilt: Antragsteller ist ein Landkreis oder kommunaler Zusammenschluss

### Wo gilt Smarte.Land.Regionen?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Smarte.Land.Regionen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Smarte.Land.Regionen beantragen?

nach Förderaufruf Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Smarte.Land.Regionen?

Für diesen Antrag sind 17 Angaben und 5 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bmleh.de/DE/themen/digitalisierung/digitalisierung_node.html
- Antragstellung: https://www.bmleh.de/DE/themen/digitalisierung/digitalisierung_node.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/smarte-land-regionen-bundesministerium-fuer-landwirtschaft-ernaehrung-und-heimat-bmleh
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/digitalisierung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/smarte-land-regionen-bundesministerium-fuer-landwirtschaft-ernaehrung-und-heimat-bmleh
