# Schutz vor Schäden durch den Wolf (Herdenschutz) nach GAK

Zuschuss für Praeventionsmaßnahmen gegen Wolfsschäden in der Weidetierhaltung. Für Maßnahmen, die über die allgemeinen Sicherungspflichten hinausgehen, sind bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben möglich, alternativ bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben. Die Zahlung ist auf maximal 30.000 Euro je Jahr und Zuwendungsempfänger begrenzt.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Landesbehörden |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 30.000 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Landwirtschaft, Unternehmen, Vereine |
| Themen | Natur und Umwelt, Landwirtschaft |
| Frist | Antragszeiträume werden von den Bundesländern festgelegt |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Maßnahmen gehen über die allgemeinen Sicherungspflichten hinaus
- Umsetzung nach der jeweiligen Landesrichtlinie und in den ausgewiesenen Gebietskulissen
- Kumulierung mit anderen öffentlichen Programmen zum Wolfsschutz nur bis insgesamt 100 Prozent der förderfähigen Kosten
- laufende Betriebsausgaben werden gesondert geregelt

## Kombinierbarkeit

kumulierbar mit anderen öffentlichen Wolfsschutzprogrammen der Länder bis maximal 100 Prozent der förderfähigen Kosten

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (19):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (14):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Schutz vor Schäden durch den Wolf (Herdenschutz) nach GAK beantragen?

Schutz vor Schäden durch den Wolf (Herdenschutz) nach GAK richtet sich an Landwirtschaft, Unternehmen und Vereine. Zusätzlich gilt: Maßnahmen gehen über die allgemeinen Sicherungspflichten hinaus

### Wie viel Geld gibt es bei Schutz vor Schäden durch den Wolf (Herdenschutz) nach GAK?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Der genannte Höchstbetrag von 30.000 Euro gilt je Jahr und ist keine Gesamtsumme. Über die volle Laufzeit kommt entsprechend mehr zusammen, wie lange sie dauert, steht in der Richtlinie. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Schutz vor Schäden durch den Wolf (Herdenschutz) nach GAK?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Schutz vor Schäden durch den Wolf (Herdenschutz) nach GAK vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Schutz vor Schäden durch den Wolf (Herdenschutz) nach GAK beantragen?

Antragszeiträume werden von den Bundesländern festgelegt Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Schutz vor Schäden durch den Wolf (Herdenschutz) nach GAK mit anderen Förderungen kombinieren?

kumulierbar mit anderen öffentlichen Wolfsschutzprogrammen der Länder bis maximal 100 Prozent der förderfähigen Kosten Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Schutz vor Schäden durch den Wolf (Herdenschutz) nach GAK?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 14 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bmleh.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/gak-rahmenplan-2026-2029.pdf
- Antragstellung: https://www.bmleh.de/DE/themen/laendliche-regionen/foerderung-des-laendlichen-raumes/gemeinschaftsaufgabe-agrarstruktur-kuestenschutz/gak.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/schutz-vor-schaeden-durch-den-wolf-herdenschutz-nach-gak-bund-und-laender-ueber-die-gak-um
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/natur

---

Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/schutz-vor-schaeden-durch-den-wolf-herdenschutz-nach-gak-bund-und-laender-ueber-die-gak-um
