# Schulinfrastruktur Sondervermögen (KomInvStärkVO)

Zuschuss aus dem Sondervermögen Infrastruktur für Neubau, Erweiterung und Sanierung von Schulgebäuden in Sachsen. Förderfähig sind auch Schulhorte, Schulfreiflächen, Turnhallen und Sportflächen sowie fest verbundene und mobile Ausstattung. Der Fördersatz beträgt bis zu 60 Prozent, insgesamt stehen rund 490 Millionen EUR bereit.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Mindestbetrag | 250.000 Euro |
| Gültig | Sachsen |
| Zielgruppe | Kommunen |
| Themen | Bildung, Sanierung, Sport |
| Frist | Erste Antragsfrist 1. September 2026 mit 70 Prozent der Mittel, zweite Frist 1. September 2027 mit 30 Prozent |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Gemeinden, Landkreise und kommunale Zweckverbände als Schulträger nach sächsischem Schulgesetz
- Mindestinvestition 250.000 EUR
- Vorhabensbeginn ab 1. Januar 2025
- Zweckbindungsfrist 5 Jahre bis 150.000 EUR und 12 Jahre darüber
- Kostenermittlung nach DIN 276
- Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vor Antragstellung
- Auszahlung zweimal jährlich zum 15. Januar und 15. Juli

## Kombinierbarkeit

Keine Doppelförderung mit anderen Schulbauprogrammen

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (21):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (10):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Nachweis der Qualifikation

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Schulinfrastruktur Sondervermögen (KomInvStärkVO) beantragen?

Schulinfrastruktur Sondervermögen (KomInvStärkVO) richtet sich an Kommunen. Zusätzlich gilt: Gemeinden, Landkreise und kommunale Zweckverbände als Schulträger nach sächsischem Schulgesetz

### Wie viel Geld gibt es bei Schulinfrastruktur Sondervermögen (KomInvStärkVO)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Gefördert wird ab 250.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Schulinfrastruktur Sondervermögen (KomInvStärkVO)?

Das Programm gilt in Sachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Schulinfrastruktur Sondervermögen (KomInvStärkVO) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Schulinfrastruktur Sondervermögen (KomInvStärkVO) beantragen?

Erste Antragsfrist 1. September 2026 mit 70 Prozent der Mittel, zweite Frist 1. September 2027 mit 30 Prozent Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Schulinfrastruktur Sondervermögen (KomInvStärkVO) mit anderen Förderungen kombinieren?

Keine Doppelförderung mit anderen Schulbauprogrammen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Schulinfrastruktur Sondervermögen (KomInvStärkVO)?

Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.sab.sachsen.de/schulinfrastruktur-sonderverm%C3%B6gen-kominvst%C3%A4rkvo
- Antragstellung: https://portal.sab.sachsen.de
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/schulinfrastruktur-sondervermoegen-kominvstaerkvo-saechsische-aufbaubank-foerderbank-sab
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/bildung
- Alles zur Förderung in Sachsen: https://antragio.com/bundesland/sachsen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/schulinfrastruktur-sondervermoegen-kominvstaerkvo-saechsische-aufbaubank-foerderbank-sab
