# Schuldnerberatung und Übernahme der Beratungskosten (Paragraph 11 SGB XII)

Sozialhilfeberechtigte sind auf die Beratung durch Verbände der freien Wohlfahrtspflege, rechtsberatende Berufe und sonstige Stellen hinzuweisen. Ist die Beratung durch eine Schuldnerberatungsstelle oder andere Fachberatungsstelle geboten, ist auf ihre Inanspruchnahme hinzuwirken. Die angemessenen Kosten sollen übernommen werden, wenn eine Lebenslage, die Hilfe zum Lebensunterhalt erforderlich macht oder erwarten lässt, sonst nicht überwunden werden kann; in anderen Fällen können die Kosten übernommen werden. Die Kostenübernahme kann auch pauschaliert an die Beratungsstelle erfolgen.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Sozialamt der Stadt oder des Landkreises, Durchführung durch anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen der freien Wohlfahrtspflege oder der Kommune |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Beratung |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Sozialleistung, Soziales |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Überschuldung oder drohende Überschuldung
- Beratung durch eine Schuldner- oder Fachberatungsstelle ist geboten
- Lebenslage kann sonst nicht überwunden werden (für den Soll-Anspruch auf Kostenübernahme)

## Kombinierbarkeit

Für erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Bezug der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist stattdessen die Schuldnerberatung als kommunale Eingliederungsleistung nach Paragraph 16a SGB II einschlägig. Viele Beratungsstellen arbeiten für Bedürftige ohnehin kostenfrei.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (18):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (6):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Schuldnerberatung und Übernahme der Beratungskosten (Paragraph 11 SGB XII) beantragen?

Schuldnerberatung und Übernahme der Beratungskosten (Paragraph 11 SGB XII) richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Überschuldung oder drohende Überschuldung

### Wo gilt Schuldnerberatung und Übernahme der Beratungskosten (Paragraph 11 SGB XII)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Schuldnerberatung und Übernahme der Beratungskosten (Paragraph 11 SGB XII) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Lässt sich Schuldnerberatung und Übernahme der Beratungskosten (Paragraph 11 SGB XII) mit anderen Förderungen kombinieren?

Für erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Bezug der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist stattdessen die Schuldnerberatung als kommunale Eingliederungsleistung nach Paragraph 16a SGB II einschlägig. Viele Beratungsstellen arbeiten für Bedürftige ohnehin kostenfrei. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Schuldnerberatung und Übernahme der Beratungskosten (Paragraph 11 SGB XII)?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 6 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii/11.html
- Antragstellung: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii/11.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/schuldnerberatung-und-uebernahme-der-beratungskosten-paragraph-11-sgb-xii-sozialamt-der-st
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sozialleistung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/schuldnerberatung-und-uebernahme-der-beratungskosten-paragraph-11-sgb-xii-sozialamt-der-st
