# Schuelerbeförderung aus dem Bildungspaket (Paragraf 28 Absatz 4 SGB II)

Für Schuelerinnen und Schueler aus Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag werden die tatsaechlichen Aufwendungen für die Schuelerbeförderung übernommen, soweit sie nicht von Dritten getragen werden. Voraussetzung ist, dass das Kind auf die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs angewiesen ist. Dazu zählen auch Schulen mit besonderem Profil, bilinguale und Ganztagsschulen. Das Gesetz nennt keinen Pauschbetrag, massgeblich sind die tatsaechlichen Kosten.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Jobcenter und kommunale Träger |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Mobilität, Bildung, Sozialleistung, Familie |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Leistungsbezug nach SGB II, SGB XII, AsylbLG, Wohngeld oder Kinderzuschlag
- Rechtsgrundlage: Paragraf 28 Absatz 4 SGB II, bei Sozialhilfe Paragraf 34 Absatz 4 SGB XII, bei Wohngeld und Kinderzuschlag Paragraf 6b BKGG
- Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs
- Angewiesensein auf Schuelerbeförderung
- Nachrang gegenueber Kostenübernahmen durch Schulträger oder Land
- Antrag beim Jobcenter oder beim kommunalen Träger

## Kombinierbarkeit

Schuelerfahrkostenerstattung der Länder und Schulträger

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Geburtsurkunde der Kinder
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Nachweis der Qualifikation

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Schuelerbeförderung aus dem Bildungspaket (Paragraf 28 Absatz 4 SGB II) beantragen?

Schuelerbeförderung aus dem Bildungspaket (Paragraf 28 Absatz 4 SGB II) richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Leistungsbezug nach SGB II, SGB XII, AsylbLG, Wohngeld oder Kinderzuschlag

### Wo gilt Schuelerbeförderung aus dem Bildungspaket (Paragraf 28 Absatz 4 SGB II)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Schuelerbeförderung aus dem Bildungspaket (Paragraf 28 Absatz 4 SGB II) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Schuelerbeförderung aus dem Bildungspaket (Paragraf 28 Absatz 4 SGB II) beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Schuelerbeförderung aus dem Bildungspaket (Paragraf 28 Absatz 4 SGB II) mit anderen Förderungen kombinieren?

Schuelerfahrkostenerstattung der Länder und Schulträger Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Schuelerbeförderung aus dem Bildungspaket (Paragraf 28 Absatz 4 SGB II)?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 11 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__28.html
- Antragstellung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__28.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/schuelerbefoerderung-aus-dem-bildungspaket-paragraf-28-absatz-4-sgb-ii-jobcenter-und-kommu
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/schuelerbefoerderung-aus-dem-bildungspaket-paragraf-28-absatz-4-sgb-ii-jobcenter-und-kommu
