# Sächsisches Landeserziehungsgeld

Sachsen zahlt Eltern, die ihr Kind im zweiten oder dritten Lebensjahr selbst betreuen, ein Landeserziehungsgeld von monatlich 150 Euro für das erste Kind, 200 Euro für das zweite und 300 Euro ab dem dritten Kind. Voraussetzung ist, dass für das Kind kein staatlich geförderter Kita- oder Tagespflegeplatz genutzt wird und die Eltern höchstens 30 Wochenstunden arbeiten. Die Bezugsdauer beträgt je nach Kinderzahl und Beginn zwischen fuenf und zwölf Monaten, laengstens bis zum dritten Geburtstag. Die Leistung ist einkommensabhängig, ab dem dritten Kind wird sie einkommensunabhängig gezahlt.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Elterngeld- und Erziehungsgeldstellen der sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 300 Euro |
| Mindestbetrag | 150 Euro |
| Gültig | Sachsen |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Familie, Sozialleistung |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Hauptwohnsitz oder gewoehnlicher Aufenthalt in Sachsen
- Personensorge und gemeinsamer Haushalt mit dem Kind, eigene Betreuung
- Kein staatlich geförderter Platz in Kita oder Kindertagespflege
- Höchstens 30 Wochenstunden Erwerbstätigkeit
- Einkommensgrenze 24.600 Euro für Paare und 21.600 Euro für Alleinerziehende, plus 3.140 Euro je weiterem Kind

## Kombinierbarkeit

Kindergeld, Elterngeld nach dessen Ende

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (7):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Geburtsurkunde der Kinder

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Sächsisches Landeserziehungsgeld beantragen?

Sächsisches Landeserziehungsgeld richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Hauptwohnsitz oder gewoehnlicher Aufenthalt in Sachsen

### Wie viel Geld gibt es bei Sächsisches Landeserziehungsgeld?

Der Höchstbetrag beträgt 300 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Sächsisches Landeserziehungsgeld?

Das Programm gilt in Sachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Sächsisches Landeserziehungsgeld vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Sächsisches Landeserziehungsgeld beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Sächsisches Landeserziehungsgeld mit anderen Förderungen kombinieren?

Kindergeld, Elterngeld nach dessen Ende Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Sächsisches Landeserziehungsgeld?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 7 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.familie.sachsen.de/landeserziehungsgeld.html
- Antragstellung: https://www.familie.sachsen.de/landeserziehungsgeld.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/saechsisches-landeserziehungsgeld-elterngeld-und-erziehungsgeldstellen-der-saechsischen-la
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/familie
- Alles zur Förderung in Sachsen: https://antragio.com/bundesland/sachsen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/saechsisches-landeserziehungsgeld-elterngeld-und-erziehungsgeldstellen-der-saechsischen-la
