# Sächsisches Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz (EEErtrBetG)

Sachsen hat im Juni 2024 das Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz beschlossen und im September 2025 geändert. Es verpflichtet Betreiber von Windenergieanlagen, die ab 2025 genehmigt werden, zur finanziellen Beteiligung der Kommunen: 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde bei Genehmigung im Jahr 2025, ab 2026 dann 0,3 Cent je tatsächlich erzeugter Kilowattstunde. Die Hälfte der eingenommenen Mittel muss den unmittelbar betroffenen Gemeinden über die bestehenden Verpflichtungen hinaus zugutekommen. Alternativ können Kommunen und Betreiber individuelle Vereinbarungen treffen, in denen bis zu 0,5 Cent je Kilowattstunde angeboten werden können.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Freistaat Sachsen, Zahlung durch die Anlagenbetreiber |
| Ebene | Land |
| Förderart | Prämie |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Sachsen |
| Zielgruppe | Kommunen |
| Themen | Energie, Sonstiges |
| Frist | laufend, seit Juni 2024, geändert im September 2025 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Windenergieanlage in Sachsen mit Genehmigung ab dem Jahr 2025
- Beteiligung der Kommunen mit 0,2 Cent je Kilowattstunde (Genehmigung 2025) bzw. 0,3 Cent je Kilowattstunde (ab 2026)
- Die Hälfte der Mittel muss den unmittelbar betroffenen Gemeinden zusätzlich zugutekommen
- Individuelle Vereinbarungen zwischen Kommunen und Betreibern sind zulässig

## Kombinierbarkeit

Setzt Paragraf 6 EEG landesrechtlich verpflichtend um und geht ab 2026 darüber hinaus

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (19):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (7):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Sächsisches Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz (EEErtrBetG) beantragen?

Sächsisches Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz (EEErtrBetG) richtet sich an Kommunen. Zusätzlich gilt: Windenergieanlage in Sachsen mit Genehmigung ab dem Jahr 2025

### Wo gilt Sächsisches Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz (EEErtrBetG)?

Das Programm gilt in Sachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Sächsisches Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz (EEErtrBetG) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Sächsisches Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz (EEErtrBetG) beantragen?

laufend, seit Juni 2024, geändert im September 2025 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Sächsisches Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz (EEErtrBetG) mit anderen Förderungen kombinieren?

Setzt Paragraf 6 EEG landesrechtlich verpflichtend um und geht ab 2026 darüber hinaus Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Sächsisches Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz (EEErtrBetG)?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 7 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.fachagentur-wind-solar.de/veroeffentlichungen/laenderinformationen/sachsen
- Antragstellung: https://www.fachagentur-wind-solar.de/veroeffentlichungen/laenderinformationen/sachsen
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/saechsisches-erneuerbare-energien-ertragsbeteiligungsgesetz-eeertrbetg-freistaat-sachsen-z
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/energie
- Alles zur Förderung in Sachsen: https://antragio.com/bundesland/sachsen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/saechsisches-erneuerbare-energien-ertragsbeteiligungsgesetz-eeertrbetg-freistaat-sachsen-z
