# Sachsenkredit Energie und Speicher

Investitionsdarlehen der Sächsischen Aufbaubank für Photovoltaik, Stromspeicher und weitere Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Das Darlehen beträgt mindestens 35.000 Euro und höchstens 5.000.000 Euro je Endkreditnehmer und Kalenderjahr. Dazu kommt ein Tilgungszuschuss von bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Stromspeichern und bis zu 10 Prozent bei allen übrigen Fördergegenständen, mindestens 2.500 Euro je Antrag und höchstens 50.000 Euro je Kalenderjahr. Die Vergabe läuft über die Hausbank, Kommunen beantragen direkt bei der SAB.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB) |
| Ebene | Land |
| Förderart | Kredit |
| Höchstbetrag | 5.000.000 Euro |
| Mindestbetrag | 35.000 Euro |
| Gültig | Sachsen |
| Zielgruppe | Unternehmen, Selbstständige, Landwirtschaft, Kommunen, Vereine, Vermieter |
| Themen | Photovoltaik, Energie |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Vorhaben im Freistaat Sachsen
- Investitionsdarlehen der SAB mindestens in Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Darlehen zwischen 35.000 und 5.000.000 Euro
- Antrag über die Hausbank, Kommunen und kommunale Eigenbetriebe direkt bei der SAB
- Keine Kumulierung mit den Richtlinien EuK/2023 und dem EEG

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (26):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Eigenmittel in Euro
- Kredite und Darlehen in Euro
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (17):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

Förderkredite laufen fast immer über die Hausbank und nicht direkt beim Fördergeber. Dieser Schritt dauert am längsten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Sachsenkredit Energie und Speicher beantragen?

Sachsenkredit Energie und Speicher richtet sich an Unternehmen, Selbstständige, Landwirtschaft, Kommunen, Vereine und Vermieter. Zusätzlich gilt: Vorhaben im Freistaat Sachsen

### Wie viel Geld gibt es bei Sachsenkredit Energie und Speicher?

Der Höchstbetrag beträgt 5.000.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Sachsenkredit Energie und Speicher?

Das Programm gilt in Sachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Sachsenkredit Energie und Speicher vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Sachsenkredit Energie und Speicher beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Sachsenkredit Energie und Speicher?

Für diesen Antrag sind 26 Angaben und 17 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.sab.sachsen.de/sab-sachsenkredit-energie-und-speicher
- Antragstellung: https://www.sab.sachsen.de/sab-sachsenkredit-energie-und-speicher
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/sachsenkredit-energie-und-speicher-saechsische-aufbaubank-foerderbank-sab
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/photovoltaik
- Alles zur Förderung in Sachsen: https://antragio.com/bundesland/sachsen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/sachsenkredit-energie-und-speicher-saechsische-aufbaubank-foerderbank-sab
