# Sachsen-Anhalt ZUKUNFTSENERGIEN

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Investitionen in erneuerbare Energien und die intelligente Kopplung der Energiesektoren Strom, Wärme und Gas, einschließlich grünem Wasserstoff und Elektrolyseuren. Unternehmen erhielten bis zu 45 Prozent, Kommunen bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Anträge können derzeit nicht mehr gestellt werden.

> **Achtung: dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.** Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt die Nachfrage beim Fördergeber.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | Sachsen-Anhalt |
| Zielgruppe | Unternehmen, Kommunen |
| Themen | Energie, Forschung |
| Frist | Anträge können derzeit nicht mehr gestellt werden |
| Status | ausgelaufen |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- KMU, große Unternehmen, öffentliche Unternehmen oder Kommunen
- Vorhaben in Sachsen-Anhalt
- Investition in erneuerbare Energien, Sektorkopplung oder Wasserstoffinfrastruktur

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (25):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (13):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Sachsen-Anhalt ZUKUNFTSENERGIEN beantragen?

Sachsen-Anhalt ZUKUNFTSENERGIEN richtet sich an Unternehmen und Kommunen. Zusätzlich gilt: KMU, große Unternehmen, öffentliche Unternehmen oder Kommunen

### Wie viel Geld gibt es bei Sachsen-Anhalt ZUKUNFTSENERGIEN?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Sachsen-Anhalt ZUKUNFTSENERGIEN?

Das Programm gilt in Sachsen-Anhalt. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Sachsen-Anhalt ZUKUNFTSENERGIEN vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Sachsen-Anhalt ZUKUNFTSENERGIEN beantragen?

Anträge können derzeit nicht mehr gestellt werden Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Sachsen-Anhalt ZUKUNFTSENERGIEN?

Für diesen Antrag sind 25 Angaben und 13 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

### Gibt es Sachsen-Anhalt ZUKUNFTSENERGIEN noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/de/unternehmen/energie-umwelt/zukunftsenergien
- Antragstellung: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/de/unternehmen/energie-umwelt/zukunftsenergien
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/sachsen-anhalt-zukunftsenergien-investitionsbank-sachsen-anhalt-ib
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/energie
- Alles zur Förderung in Sachsen-Anhalt: https://antragio.com/bundesland/sachsen-anhalt

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/sachsen-anhalt-zukunftsenergien-investitionsbank-sachsen-anhalt-ib
