# Saarland zum Selbermachen

Direkte und unbürokratische finanzielle Förderung ehrenamtlicher, gemeinwohlorientierter Vorhaben in saarländischen Städten und Gemeinden, angeboten seit 2013. Typische Projekte sind die Instandsetzung von Spielgeräten, die Verbesserung von Sport- und Freizeiteinrichtungen, die Schaffung von Begegnungsmöglichkeiten oder die Instandsetzung von Denkmälern. Eine unabhängige Jury entscheidet über die Förderhöhe von bis zu 3.000 Euro pro Projekt.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Staatskanzlei des Saarlandes |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 3.000 Euro |
| Gültig | Saarland |
| Zielgruppe | Vereine, Privatpersonen, Kommunen |
| Themen | Ehrenamt, Soziales, Sport, Kultur |
| Frist | Keine festen Antragsfristen, die Jury entscheidet zweimal jährlich |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Ehrenamtliches, gemeinwohlorientiertes Vorhaben im Saarland
- Einbringung freiwilliger Eigenleistungen
- Antrag formlos per Brief oder E-Mail bzw. über das Online-Formular
- Entscheidung durch eine unabhängige Jury aus im Ehrenamt ausgezeichneten Bürgerinnen und Bürgern

## Kombinierbarkeit

Ergänzend zur Ehrenamtsförderung der Staatskanzlei

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (19):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Saarland zum Selbermachen beantragen?

Saarland zum Selbermachen richtet sich an Vereine, Privatpersonen und Kommunen. Zusätzlich gilt: Ehrenamtliches, gemeinwohlorientiertes Vorhaben im Saarland

### Wie viel Geld gibt es bei Saarland zum Selbermachen?

Der Höchstbetrag beträgt 3.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Saarland zum Selbermachen?

Das Programm gilt in Saarland. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Saarland zum Selbermachen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Saarland zum Selbermachen beantragen?

Keine festen Antragsfristen, die Jury entscheidet zweimal jährlich Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Saarland zum Selbermachen mit anderen Förderungen kombinieren?

Ergänzend zur Ehrenamtsförderung der Staatskanzlei Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Saarland zum Selbermachen?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.saarland.de/stk/DE/portale/ehrenamt/foerderung/saarlandzumselbermachen/allgemein-selbermachen
- Antragstellung: https://www.saarland.de/stk/DE/portale/ehrenamt/foerderung/saarlandzumselbermachen/foerderantrag
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/saarland-zum-selbermachen-staatskanzlei-des-saarlandes
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/ehrenamt
- Alles zur Förderung in Saarland: https://antragio.com/bundesland/saarland

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/saarland-zum-selbermachen-staatskanzlei-des-saarlandes
