# Saarländisches Gemeindebeteiligungsgesetz (SGBG)

Das Saarländische Gemeindebeteiligungsgesetz trat im Juni 2024 in Kraft. Anspruchsberechtigt sind Gemeinden im Umkreis von 2,5 Kilometern um Windenergieanlagen sowie die Standortgemeinden von Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Ziel ist eine Beteiligungsvereinbarung zwischen Vorhabenträger und Gemeinden. Kommt keine Vereinbarung zustande, greift die gesetzliche Auffangregelung: Der Vorhabenträger zahlt verpflichtend 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde. Damit macht das Saarland die bundesrechtlich freiwillige Regelung des Paragrafen 6 EEG verbindlich.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Saarland, Zahlung durch die Vorhabenträger |
| Ebene | Land |
| Förderart | Prämie |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Saarland |
| Zielgruppe | Kommunen |
| Themen | Energie, Sonstiges |
| Frist | laufend, seit Juni 2024 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Windenergieanlage oder Photovoltaik-Freiflächenanlage im Saarland
- Gemeinde im Umkreis von 2,5 Kilometern um die Windenergieanlage bzw. Standortgemeinde bei Freiflächen-Photovoltaik
- Ohne Beteiligungsvereinbarung: verpflichtende Zahlung von 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde

## Kombinierbarkeit

Setzt Paragraf 6 EEG landesrechtlich verpflichtend um

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (19):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (7):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Saarländisches Gemeindebeteiligungsgesetz (SGBG) beantragen?

Saarländisches Gemeindebeteiligungsgesetz (SGBG) richtet sich an Kommunen. Zusätzlich gilt: Windenergieanlage oder Photovoltaik-Freiflächenanlage im Saarland

### Wo gilt Saarländisches Gemeindebeteiligungsgesetz (SGBG)?

Das Programm gilt in Saarland. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Saarländisches Gemeindebeteiligungsgesetz (SGBG) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Saarländisches Gemeindebeteiligungsgesetz (SGBG) beantragen?

laufend, seit Juni 2024 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Saarländisches Gemeindebeteiligungsgesetz (SGBG) mit anderen Förderungen kombinieren?

Setzt Paragraf 6 EEG landesrechtlich verpflichtend um Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Saarländisches Gemeindebeteiligungsgesetz (SGBG)?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 7 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.fachagentur-wind-solar.de/veroeffentlichungen/laenderinformationen/saarland
- Antragstellung: https://www.fachagentur-wind-solar.de/veroeffentlichungen/laenderinformationen/saarland
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/saarlaendisches-gemeindebeteiligungsgesetz-sgbg-saarland-zahlung-durch-die-vorhabentraeger
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/energie
- Alles zur Förderung in Saarland: https://antragio.com/bundesland/saarland

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/saarlaendisches-gemeindebeteiligungsgesetz-sgbg-saarland-zahlung-durch-die-vorhabentraeger
