# Saarländische Wohnraumförderung - Mietwohnungsbau (Kreditförderung)

Zinsverbilligtes Baudarlehen mit nominal 1,0 Prozent Festzins und bis zu 30 Jahren Laufzeit für Neubau, Ersterwerb, Umbau, Nutzungsänderung und Erweiterung von Mietwohnraum im Saarland. Der Fördersatz beträgt 3.000 Euro je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche beim Neubau und Ersterwerb sowie 2.850 Euro bei wesentlichem Bauaufwand. Zuschläge gibt es für Barrierefreiheit, Holzbauweise und wiederverwendete Bauteile.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
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| Fördergeber | SIKB Saarländische Investitionskreditbank AG |
| Ebene | Land |
| Förderart | Kredit |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Saarland |
| Zielgruppe | Vermieter, Unternehmen, Kommunen |
| Themen | Neubau, Sanierung, Wohneigentum |
| Frist | Laufende Antragstellung direkt bei der SIKB, Abruffrist maximal 36 Monate |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Träger von Investitionsmaßnahmen, die Wohnraum für Inhaber eines Wohnberechtigungsscheins schaffen
- Mindestens vier Wohneinheiten je Vorhaben, Wohnungen unter 30 Quadratmetern werden nicht gefördert
- Einhaltung der Wohnflächengrenzen von 50 bis 95 Quadratmetern je nach Haushaltsgröße
- Miet- und Belegungsbindung mit Mietobergrenzen unterhalb des Marktniveaus
- Nachweis der Wirtschaftlichkeit und gesicherte Gesamtfinanzierung
- Absicherung durch Grundschuld oder Hypothek zugunsten der SIKB, Nachfinanzierungen ausgeschlossen

## Kombinierbarkeit

Teilfinanzierung in Kooperation mit der Hausbank, kombinierbar mit KfW-Programmen

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (29):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- Eigenmittel in Euro
- Kredite und Darlehen in Euro
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (19):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

Förderkredite laufen fast immer über die Hausbank und nicht direkt beim Fördergeber. Dieser Schritt dauert am längsten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Saarländische Wohnraumförderung - Mietwohnungsbau (Kreditförderung) beantragen?

Saarländische Wohnraumförderung - Mietwohnungsbau (Kreditförderung) richtet sich an Vermieter, Unternehmen und Kommunen. Zusätzlich gilt: Träger von Investitionsmaßnahmen, die Wohnraum für Inhaber eines Wohnberechtigungsscheins schaffen

### Wo gilt Saarländische Wohnraumförderung - Mietwohnungsbau (Kreditförderung)?

Das Programm gilt in Saarland. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Saarländische Wohnraumförderung - Mietwohnungsbau (Kreditförderung) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Saarländische Wohnraumförderung - Mietwohnungsbau (Kreditförderung) beantragen?

Laufende Antragstellung direkt bei der SIKB, Abruffrist maximal 36 Monate Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Saarländische Wohnraumförderung - Mietwohnungsbau (Kreditförderung) mit anderen Förderungen kombinieren?

Teilfinanzierung in Kooperation mit der Hausbank, kombinierbar mit KfW-Programmen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Saarländische Wohnraumförderung - Mietwohnungsbau (Kreditförderung)?

Für diesen Antrag sind 29 Angaben und 19 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.sikb.de/sites/default/files/SIKB/Merkbl%C3%A4tter/Mietwohnungsbau_Kredit_2026_06.pdf
- Antragstellung: https://www.sikb.de/kredit_saarlaendische_wohnraumfoerderung
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/saarlaendische-wohnraumfoerderung-mietwohnungsbau-kreditfoerderung-sikb-saarlaendische-inv
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/neubau
- Alles zur Förderung in Saarland: https://antragio.com/bundesland/saarland

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/saarlaendische-wohnraumfoerderung-mietwohnungsbau-kreditfoerderung-sikb-saarlaendische-inv
