# Saarländische Wohnraumförderung - Junges Wohnen (Zuschussförderung)

Barer Zuschuss für Neubau, Ersterwerb, Umbau, Nutzungsänderung und Erweiterung von Wohnplätzen für Studierende und Auszubildende im Saarland. Die Auszahlung erfolgt in Raten über mehrere Jahre im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Alternative zur Kreditvariante der saarländischen Wohnraumförderung.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | SIKB Saarländische Investitionskreditbank AG |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Saarland |
| Zielgruppe | Vermieter, Unternehmen, Kommunen, Studierende |
| Themen | Neubau, Sanierung |
| Frist | Laufende Antragstellung direkt bei der SIKB |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Träger von Investitionsmaßnahmen mit Vermietung an Studierende oder Auszubildende
- Einhaltung der baulichen Anforderungen an Wohnplätze
- Miet- und Belegungsbindung
- Antragstellung direkt bei der SIKB

## Kombinierbarkeit

Alternative zur Kreditförderung Junges Wohnen

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (29):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (19):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Saarländische Wohnraumförderung - Junges Wohnen (Zuschussförderung) beantragen?

Saarländische Wohnraumförderung - Junges Wohnen (Zuschussförderung) richtet sich an Vermieter, Unternehmen, Kommunen und Studierende. Zusätzlich gilt: Träger von Investitionsmaßnahmen mit Vermietung an Studierende oder Auszubildende

### Wo gilt Saarländische Wohnraumförderung - Junges Wohnen (Zuschussförderung)?

Das Programm gilt in Saarland. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Saarländische Wohnraumförderung - Junges Wohnen (Zuschussförderung) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Saarländische Wohnraumförderung - Junges Wohnen (Zuschussförderung) beantragen?

Laufende Antragstellung direkt bei der SIKB Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Saarländische Wohnraumförderung - Junges Wohnen (Zuschussförderung) mit anderen Förderungen kombinieren?

Alternative zur Kreditförderung Junges Wohnen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Saarländische Wohnraumförderung - Junges Wohnen (Zuschussförderung)?

Für diesen Antrag sind 29 Angaben und 19 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.sikb.de/zuschuss_saarlaendische_wohnraumfoerderung
- Antragstellung: https://www.sikb.de/zuschuss_saarlaendische_wohnraumfoerderung
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/saarlaendische-wohnraumfoerderung-junges-wohnen-zuschussfoerderung-sikb-saarlaendische-inv
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/neubau
- Alles zur Förderung in Saarland: https://antragio.com/bundesland/saarland

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/saarlaendische-wohnraumfoerderung-junges-wohnen-zuschussfoerderung-sikb-saarlaendische-inv
