# Saarländische Wohnraumförderung - Junges Wohnen (Kreditförderung)

Zinsverbilligtes Darlehen mit nominal 1,0 Prozent Festzins und bis zu 30 Jahren Laufzeit für die Schaffung von Wohnplätzen für Studierende und Auszubildende im Saarland. Der Fördersatz beträgt 3.000 Euro je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche bei Neubau und Ersterwerb sowie 2.850 Euro bei wesentlichem Bauaufwand. Förderfähig sind maximal 50 Quadratmeter je Wohnplatz einschließlich Gemeinschaftsflächen.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | SIKB Saarländische Investitionskreditbank AG |
| Ebene | Land |
| Förderart | Kredit |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Saarland |
| Zielgruppe | Vermieter, Unternehmen, Kommunen, Studierende |
| Themen | Neubau, Sanierung |
| Frist | Laufende Antragstellung direkt bei der SIKB, Abruffrist maximal 36 Monate |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Träger von Investitionsmaßnahmen, die Wohnraum zur Vermietung an Studierende oder Auszubildende schaffen
- Einzel-Wohnplatz mit Individualraum ab 14 Quadratmetern, Kochgelegenheit und Bad/WC, maximal 30 Quadratmeter
- Duplex-Wohnplatz mit zwei Individualräumen ab je 14 Quadratmetern, maximal 50 Quadratmeter
- Mindestens 10 Wohnplätze je Vorhaben, ab 20 Wohnplätzen Gemeinschaftsräume von mindestens 1,20 Quadratmetern je Wohnplatz
- Verkehrsgünstige Lage zu einer staatlich anerkannten Hochschule oder geeigneten Ausbildungsstätte
- Absicherung durch Grundschuld oder Hypothek zugunsten der SIKB, Nachfinanzierungen ausgeschlossen

## Kombinierbarkeit

Alternativ steht eine Zuschussvariante zur Verfügung

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (29):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- Eigenmittel in Euro
- Kredite und Darlehen in Euro
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (19):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

Förderkredite laufen fast immer über die Hausbank und nicht direkt beim Fördergeber. Dieser Schritt dauert am längsten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Saarländische Wohnraumförderung - Junges Wohnen (Kreditförderung) beantragen?

Saarländische Wohnraumförderung - Junges Wohnen (Kreditförderung) richtet sich an Vermieter, Unternehmen, Kommunen und Studierende. Zusätzlich gilt: Träger von Investitionsmaßnahmen, die Wohnraum zur Vermietung an Studierende oder Auszubildende schaffen

### Wo gilt Saarländische Wohnraumförderung - Junges Wohnen (Kreditförderung)?

Das Programm gilt in Saarland. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Saarländische Wohnraumförderung - Junges Wohnen (Kreditförderung) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Saarländische Wohnraumförderung - Junges Wohnen (Kreditförderung) beantragen?

Laufende Antragstellung direkt bei der SIKB, Abruffrist maximal 36 Monate Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Saarländische Wohnraumförderung - Junges Wohnen (Kreditförderung) mit anderen Förderungen kombinieren?

Alternativ steht eine Zuschussvariante zur Verfügung Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Saarländische Wohnraumförderung - Junges Wohnen (Kreditförderung)?

Für diesen Antrag sind 29 Angaben und 19 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.sikb.de/sites/default/files/SIKB/Merkbl%C3%A4tter/Junges_Wohnen_Kredit_2026_06.pdf
- Antragstellung: https://www.sikb.de/kredit_saarlaendische_wohnraumfoerderung
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/saarlaendische-wohnraumfoerderung-junges-wohnen-kreditfoerderung-sikb-saarlaendische-inves
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/neubau
- Alles zur Förderung in Saarland: https://antragio.com/bundesland/saarland

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/saarlaendische-wohnraumfoerderung-junges-wohnen-kreditfoerderung-sikb-saarlaendische-inves
