# Rundfunkbeitragsbefreiung für Studierende mit BAföG

Studierende, die BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen und nicht bei den Eltern wohnen, können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. In einer Wohngemeinschaft zahlt ohnehin nur eine Person pro Wohnung, die übrigen können sich abmelden. Einzelzimmer im Studentenwohnheim gelten dagegen als eigene Wohnung und kosten 18,36 Euro monatlich (Stand 2026). Antrag beim Beitragsservice mit Kopie des BAföG-Bescheids.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Sonstiges |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Studierende |
| Themen | Sozialleistung, Bildung |
| Frist | Rückwirkende Befreiung bis zu drei Jahre möglich. Nach Ende des Bewilligungszeitraums muss neu beantragt werden. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Bezug von BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld
- Eigene Wohnung ausserhalb der elterlichen Wohnung
- Kopie des Bewilligungsbescheids mit Name und Leistungszeitraum
- Antrag beim Beitragsservice, online ausfuellen, ausdrucken und mit Nachweis senden

## Kombinierbarkeit

Die Befreiung gilt auch für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner in derselben Wohnung, nicht aber für weitere Mitbewohner. Ohne BAföG kommt nur eine Haertefallbefreiung in Betracht.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (18):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (7):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Nachweis der Qualifikation

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Rundfunkbeitragsbefreiung für Studierende mit BAföG beantragen?

Rundfunkbeitragsbefreiung für Studierende mit BAföG richtet sich an Privatpersonen und Studierende. Zusätzlich gilt: Bezug von BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld

### Wo gilt Rundfunkbeitragsbefreiung für Studierende mit BAföG?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Rundfunkbeitragsbefreiung für Studierende mit BAföG vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Rundfunkbeitragsbefreiung für Studierende mit BAföG beantragen?

Rückwirkende Befreiung bis zu drei Jahre möglich. Nach Ende des Bewilligungszeitraums muss neu beantragt werden. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Rundfunkbeitragsbefreiung für Studierende mit BAföG mit anderen Förderungen kombinieren?

Die Befreiung gilt auch für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner in derselben Wohnung, nicht aber für weitere Mitbewohner. Ohne BAföG kommt nur eine Haertefallbefreiung in Betracht. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Rundfunkbeitragsbefreiung für Studierende mit BAföG?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 7 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen-und-buerger/informationen/informationen-fuer-studierende
- Antragstellung: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen-und-buerger/formulare/befreiung-oder-ermaessigung-beantragen
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/rundfunkbeitragsbefreiung-fuer-studierende-mit-bafoeg-ard-zdf-deutschlandradio-beitragsser
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sozialleistung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/rundfunkbeitragsbefreiung-fuer-studierende-mit-bafoeg-ard-zdf-deutschlandradio-beitragsser
