# Rückzahlung und Stundung von Studiengebühren

Die IFB Hamburg verwaltet die Rückzahlung gestundeter Studiengebühren aus der Zeit vor Oktober 2012. Betroffen sind Studierende, die zwischen Wintersemester 2008/2009 und Sommersemester 2012 ihre Gebühren stunden ließen. Eine weitere zins- und kostenfreie Stundung ist möglich, solange die Jahreseinkünfte unter 30.000 Euro liegen.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | IFB Hamburg |
| Ebene | Land |
| Förderart | Sonstiges |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Hamburg |
| Zielgruppe | Studierende, Privatpersonen |
| Themen | Bildung |
| Frist | Jahresstichtag für Saldenmitteilungen 31. Dezember, Fälligkeit am ersten Werktag des Jahres nach Stundungsende |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Stundung der Studiengebühren zwischen WS 2008/2009 und SS 2012
- Zahlungspflicht ab Einkünften über 30.000 Euro brutto pro Jahr nach Abzug der Werbungskosten
- Jährliche Prüfung der Einkommensverhältnisse
- Teilzahlungen ab 100 Euro jederzeit möglich

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (11):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (5):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Nachweis der Qualifikation

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Rückzahlung und Stundung von Studiengebühren beantragen?

Rückzahlung und Stundung von Studiengebühren richtet sich an Studierende und Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Stundung der Studiengebühren zwischen WS 2008/2009 und SS 2012

### Wo gilt Rückzahlung und Stundung von Studiengebühren?

Das Programm gilt in Hamburg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Rückzahlung und Stundung von Studiengebühren vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Rückzahlung und Stundung von Studiengebühren beantragen?

Jahresstichtag für Saldenmitteilungen 31. Dezember, Fälligkeit am ersten Werktag des Jahres nach Stundungsende Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Rückzahlung und Stundung von Studiengebühren?

Für diesen Antrag sind 11 Angaben und 5 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/rueckzahlung-studiengebuehren
- Antragstellung: https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/rueckzahlung-studiengebuehren
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/rueckzahlung-und-stundung-von-studiengebuehren-ifb-hamburg
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/bildung
- Alles zur Förderung in Hamburg: https://antragio.com/bundesland/hamburg

---

Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/rueckzahlung-und-stundung-von-studiengebuehren-ifb-hamburg
