# Rückerstattung von 50 Prozent des Kostenbeitrags zum Integrationskurs

Wer den Abschlusstest des Integrationskurses innerhalb von zwei Jahren nach Ausstellung der Teilnahmeberechtigung besteht, kann die Hälfte des selbst gezahlten Kostenbeitrags zurückerhalten. Bei Integrationskursen für spezielle Zielgruppen verlängert sich die Frist auf drei Jahre. Der Antrag muss unterschrieben an die zuständige Außenstelle des BAMF gesendet oder digital über das Bundesportal gestellt werden. Das Formular trägt die Nummer 630.031i.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Bildung, Zuwanderung und Integration |
| Frist | Antrag nach bestandenem Abschlusstest, Test innerhalb von zwei beziehungsweise drei Jahren nach Ausstellung der Teilnahmeberechtigung |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Bestandener Abschlusstest des Integrationskurses
- Bestehen innerhalb von zwei Jahren, bei speziellen Kursarten drei Jahren nach Ausstellung der Teilnahmeberechtigung
- Selbst gezahlter Kostenbeitrag und fristgerechter Antrag

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (17):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Aufenthaltsstatus
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (8):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Aufenthaltstitel oder Aufenthaltsgestattung
- Zeugnisse und Abschlussurkunden
- Beglaubigte Übersetzung ausländischer Dokumente
- Nachweis der Qualifikation

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Rückerstattung von 50 Prozent des Kostenbeitrags zum Integrationskurs beantragen?

Rückerstattung von 50 Prozent des Kostenbeitrags zum Integrationskurs richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Bestandener Abschlusstest des Integrationskurses

### Wie viel Geld gibt es bei Rückerstattung von 50 Prozent des Kostenbeitrags zum Integrationskurs?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Rückerstattung von 50 Prozent des Kostenbeitrags zum Integrationskurs?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Rückerstattung von 50 Prozent des Kostenbeitrags zum Integrationskurs vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Rückerstattung von 50 Prozent des Kostenbeitrags zum Integrationskurs beantragen?

Antrag nach bestandenem Abschlusstest, Test innerhalb von zwei beziehungsweise drei Jahren nach Ausstellung der Teilnahmeberechtigung Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Rückerstattung von 50 Prozent des Kostenbeitrags zum Integrationskurs?

Für diesen Antrag sind 17 Angaben und 8 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Integrationskurse/TeilnahmeKosten/Titelab2005/titelab2005-node.html
- Antragstellung: https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Integrationskurse/TeilnahmeKosten/teilnahmekosten-node.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/rueckerstattung-von-50-prozent-des-kostenbeitrags-zum-integrationskurs-bundesamt-fuer-migr
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/bildung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/rueckerstattung-von-50-prozent-des-kostenbeitrags-zum-integrationskurs-bundesamt-fuer-migr
