# Richtlinie zur Förderung der Tourismusentwicklung Sachsen-Anhalt

Zuschuss für touristische Marketingmaßnahmen, Digitalisierungsvorhaben, Nachhaltigkeitsprojekte, die qualitative Verbesserung touristischer Angebote und die Stärkung touristischer Netzwerke. Landesmittel decken bis zu 90 Prozent der Projektkosten. Größere Investitionen laufen ergänzend über die GRW-Förderung.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | Sachsen-Anhalt |
| Zielgruppe | Kommunen, Vereine, Unternehmen |
| Themen | Sonstiges, Digitalisierung, Kultur |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Antragsteller sind Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Verbände, Vereine, gemeinnützige GmbH, Stiftungen oder Marketinggesellschaften
- Touristische Ausrichtung des Antragstellers
- Vorhaben in Sachsen-Anhalt

## Kombinierbarkeit

Ergänzend zur GRW-Förderung für größere touristische Investitionsvorhaben

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (14):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Richtlinie zur Förderung der Tourismusentwicklung Sachsen-Anhalt beantragen?

Richtlinie zur Förderung der Tourismusentwicklung Sachsen-Anhalt richtet sich an Kommunen, Vereine und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Antragsteller sind Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Verbände, Vereine, gemeinnützige GmbH, Stiftungen oder Marketinggesellschaften

### Wie viel Geld gibt es bei Richtlinie zur Förderung der Tourismusentwicklung Sachsen-Anhalt?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Richtlinie zur Förderung der Tourismusentwicklung Sachsen-Anhalt?

Das Programm gilt in Sachsen-Anhalt. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Richtlinie zur Förderung der Tourismusentwicklung Sachsen-Anhalt vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Lässt sich Richtlinie zur Förderung der Tourismusentwicklung Sachsen-Anhalt mit anderen Förderungen kombinieren?

Ergänzend zur GRW-Förderung für größere touristische Investitionsvorhaben Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Richtlinie zur Förderung der Tourismusentwicklung Sachsen-Anhalt?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 14 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://mwl.sachsen-anhalt.de/tourismus/foerderung
- Antragstellung: https://mwl.sachsen-anhalt.de/tourismus/foerderung
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/richtlinie-zur-foerderung-der-tourismusentwicklung-sachsen-anhalt-ministerium-fuer-wirtsch
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sonstiges
- Alles zur Förderung in Sachsen-Anhalt: https://antragio.com/bundesland/sachsen-anhalt

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/richtlinie-zur-foerderung-der-tourismusentwicklung-sachsen-anhalt-ministerium-fuer-wirtsch
