# Richtlinie zur Förderung der Nahmobilität in Hessen

Das Land Hessen fördert investive Maßnahmen, Planungen, Konzepte und Öffentlichkeitsarbeit für die Mobilität zu Fuß, mit dem Fahrrad und mit weiteren nicht motorisierten Verkehrsmitteln, auch in Verknüpfung mit Bus und Bahn. Im Vordergrund stehen kurzfristig umsetzbare und kleinere Projekte. Die Bagatellgrenze liegt bei 20.000 Euro für Investitionen und 2.000 Euro für Planungen, Konzepte und Öffentlichkeitsarbeit. Das Fördervolumen beträgt 15,5 Millionen Euro jährlich, bewilligt wird durch die regionalen Fachdezernate von Hessen Mobil.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Hessen |
| Zielgruppe | Kommunen |
| Themen | Mobilität |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Antragsberechtigt sind Landkreise, Städte, Gemeinden, Gemeinde- und Zweckverbände sowie Verkehrsunternehmen mit ÖPNV-Aufgaben
- Bagatellgrenze 20.000 Euro bei Investitionen, 2.000 Euro bei Planungen und Konzepten
- Antrag beim regional zuständigen Fachdezernat von Hessen Mobil

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (13):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (6):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Zulassungsbescheinigung Teil I

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Richtlinie zur Förderung der Nahmobilität in Hessen beantragen?

Richtlinie zur Förderung der Nahmobilität in Hessen richtet sich an Kommunen. Zusätzlich gilt: Antragsberechtigt sind Landkreise, Städte, Gemeinden, Gemeinde- und Zweckverbände sowie Verkehrsunternehmen mit ÖPNV-Aufgaben

### Wo gilt Richtlinie zur Förderung der Nahmobilität in Hessen?

Das Programm gilt in Hessen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Richtlinie zur Förderung der Nahmobilität in Hessen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Richtlinie zur Förderung der Nahmobilität in Hessen beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Richtlinie zur Förderung der Nahmobilität in Hessen?

Für diesen Antrag sind 13 Angaben und 6 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.nahmobil-hessen.de/foerderung/foerdermittel-hessen/
- Antragstellung: https://www.nahmobil-hessen.de/foerderung/foerdermittel-hessen/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/richtlinie-zur-foerderung-der-nahmobilitaet-in-hessen-hessen-mobil-strassen-und-verkehrsma
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet
- Alles zur Förderung in Hessen: https://antragio.com/bundesland/hessen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/richtlinie-zur-foerderung-der-nahmobilitaet-in-hessen-hessen-mobil-strassen-und-verkehrsma
