# Richtlinie zur Förderung der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen von Binnenschiffen

Zuschuss für die Nachrüstung von Binnenschiffen mit Abgasnachbehandlungssystemen und Kraftstoff-Wasser-Emulsionsanlagen. Gefördert werden große Unternehmen mit bis zu 60 Prozent, mittlere mit bis zu 70 Prozent und kleine sowie Kleinstunternehmen mit bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben. Der Zuwendungshöchstbetrag je Unternehmen liegt bei 300.000 Euro in einem Zeitraum von drei Jahren.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesministerium für Verkehr (BMV), Bewilligungsbehörde Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 300.000 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen, Selbstständige |
| Themen | Mobilität, Natur und Umwelt, THG-Quote |
| Frist | laufend, Richtlinie vom 09.02.2024, gilt bis zum 31.12.2026 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Minderung der Partikelmasse um mindestens 90 Prozent oder Minderung der Stickoxidemissionen um mindestens 70 Prozent, nachgewiesen durch Herstellererklärung
- Alternativ Erfüllung der kombinierten Formel aus NOx- und PM-Minderung
- Gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen sind nicht förderfähig
- Antragstellung über das FiBi-Portal

## Kombinierbarkeit

Kumulierung möglich, die maximale Förderquote nach Nummer 5.2 der Richtlinie darf nicht überschritten werden

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (18):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Richtlinie zur Förderung der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen von Binnenschiffen beantragen?

Richtlinie zur Förderung der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen von Binnenschiffen richtet sich an Unternehmen und Selbstständige. Zusätzlich gilt: Minderung der Partikelmasse um mindestens 90 Prozent oder Minderung der Stickoxidemissionen um mindestens 70 Prozent, nachgewiesen durch Herstellererklärung

### Wie viel Geld gibt es bei Richtlinie zur Förderung der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen von Binnenschiffen?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 300.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Richtlinie zur Förderung der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen von Binnenschiffen?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Richtlinie zur Förderung der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen von Binnenschiffen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Richtlinie zur Förderung der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen von Binnenschiffen beantragen?

laufend, Richtlinie vom 09.02.2024, gilt bis zum 31.12.2026 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Richtlinie zur Förderung der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen von Binnenschiffen mit anderen Förderungen kombinieren?

Kumulierung möglich, die maximale Förderquote nach Nummer 5.2 der Richtlinie darf nicht überschritten werden Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Richtlinie zur Förderung der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen von Binnenschiffen?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.elwis.de/DE/Service/Foerderprogramme/Nachhaltige-Modernisierung-von-Binnenschiffen/Richtlinie-Emissionsminderung
- Antragstellung: https://fibi.wsv.bund.de/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/richtlinie-zur-foerderung-der-nachruestung-von-emissionsminderungseinrichtungen-von-binnen
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/richtlinie-zur-foerderung-der-nachruestung-von-emissionsminderungseinrichtungen-von-binnen
