# Richtlinie Denkmalförderung (RL DFö)

Zuschuss des Freistaates Sachsen für Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen auf Grundlage des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes und der Richtlinie Denkmalförderung (RL DFö) vom 31. August 2019. Bewilligungsstelle ist das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen. Daneben wird das Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes über das Landesamt begleitet. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge werden nicht öffentlich beziffert und im Einzelfall festgelegt.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Freistaat Sachsen, Bewilligungsstelle Landesamt für Denkmalpflege Sachsen |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Sachsen |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Vereine, Kommunen, Vermieter, Unternehmen |
| Themen | Sanierung, Kultur, Wohneigentum |
| Frist | Antragsfrist für die Umgebinde- und Fachwerkförderung jeweils bis 30. Oktober des Vorjahres, übrige Landesprogramme laufend. Für das Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes gelten eigene Jahresfristen |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Kulturdenkmals in Sachsen
- Maßnahme muss den Grundsätzen des Denkmalschutzes entsprechen
- Detaillierte Kostenplanung und Zielstellung zur Denkmalpflege erforderlich
- Antragstellung direkt beim Landesamt für Denkmalpflege mit den vorgegebenen Formularen

## Kombinierbarkeit

Kombination mit der steuerlichen Denkmalabschreibung nach Paragraph 7i EStG prüfen

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (30):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (22):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Richtlinie Denkmalförderung (RL DFö) beantragen?

Richtlinie Denkmalförderung (RL DFö) richtet sich an Privatpersonen, Vereine, Kommunen, Vermieter und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Kulturdenkmals in Sachsen

### Wo gilt Richtlinie Denkmalförderung (RL DFö)?

Das Programm gilt in Sachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Richtlinie Denkmalförderung (RL DFö) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Richtlinie Denkmalförderung (RL DFö) beantragen?

Antragsfrist für die Umgebinde- und Fachwerkförderung jeweils bis 30. Oktober des Vorjahres, übrige Landesprogramme laufend. Für das Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes gelten eigene Jahresfristen Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Richtlinie Denkmalförderung (RL DFö) mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombination mit der steuerlichen Denkmalabschreibung nach Paragraph 7i EStG prüfen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Richtlinie Denkmalförderung (RL DFö)?

Für diesen Antrag sind 30 Angaben und 22 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.lfd.sachsen.de/denkmalfoerderung-3993.html
- Antragstellung: https://www.lfd.sachsen.de/denkmalfoerderung-3993.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/richtlinie-denkmalfoerderung-rl-dfoe-freistaat-sachsen-bewilligungsstelle-landesamt-fuer-d
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sanierung
- Alles zur Förderung in Sachsen: https://antragio.com/bundesland/sachsen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/richtlinie-denkmalfoerderung-rl-dfoe-freistaat-sachsen-bewilligungsstelle-landesamt-fuer-d
