# Richtlinie Berufliche Bildung - Verbundausbildung

Zuschuss von 30 EUR je Teilnehmertag beim Verbundpartner für Unternehmen, die Ausbildungsinhalte im Verbund vermitteln lassen. Gefördert wird die Durchführung der Berufsausbildung in einer Verbundstruktur mit kooperierenden Betrieben oder Bildungseinrichtungen. Antragsberechtigt sind Betriebe mit bis zu 500 Beschäftigten.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Sachsen |
| Zielgruppe | Unternehmen, Selbstständige |
| Themen | Bildung, Personal |
| Frist | Laufende Antragstellung, Förderportal seit 13. August 2025 geöffnet |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Unternehmen mit Sitz in Sachsen und bis zu 500 Beschäftigten
- Bestehender Ausbildungsvertrag mit dem Auszubildenden
- Nachweis der tatsächlichen Teilnahmetage durch testierte Teilnehmerliste des Verbundpartners
- Prüfung der Ausbildungsberechtigung durch die zuständige Kammer
- Antragstellung über das digitale Förderportal, seit dem Ausbildungsjahr 2025/2026 auch nach Ausbildungsbeginn möglich

## Kombinierbarkeit

Keine Doppelförderung derselben Ausbildungstage

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (19):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (10):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Nachweis der Qualifikation
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Richtlinie Berufliche Bildung - Verbundausbildung beantragen?

Richtlinie Berufliche Bildung - Verbundausbildung richtet sich an Unternehmen und Selbstständige. Zusätzlich gilt: Unternehmen mit Sitz in Sachsen und bis zu 500 Beschäftigten

### Wo gilt Richtlinie Berufliche Bildung - Verbundausbildung?

Das Programm gilt in Sachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Richtlinie Berufliche Bildung - Verbundausbildung vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Richtlinie Berufliche Bildung - Verbundausbildung beantragen?

Laufende Antragstellung, Förderportal seit 13. August 2025 geöffnet Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Richtlinie Berufliche Bildung - Verbundausbildung mit anderen Förderungen kombinieren?

Keine Doppelförderung derselben Ausbildungstage Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Richtlinie Berufliche Bildung - Verbundausbildung?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.sab.sachsen.de/richtlinie-berufliche-bildung-verbundausbildung
- Antragstellung: https://portal.sab.sachsen.de
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/richtlinie-berufliche-bildung-verbundausbildung-saechsische-aufbaubank-foerderbank-sab
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/bildung
- Alles zur Förderung in Sachsen: https://antragio.com/bundesland/sachsen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/richtlinie-berufliche-bildung-verbundausbildung-saechsische-aufbaubank-foerderbank-sab
