# Rentensplitting unter Ehegatten

Ehegatten und Lebenspartner können die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften nach Paragraph 120a SGB VI zu gleichen Teilen aufteilen. Der Partner mit den geringeren Entgeltpunkten erhält die Hälfte der Differenz gutgeschrieben. Möglich ist das Splitting, wenn erstmals beide Ehegatten die Regelaltersgrenze erreicht haben oder wenn ein Ehegatte gestorben ist. Voraussetzung ist eine Eheschließung nach dem 31. Dezember 2001 oder Geburt beider Ehegatten nach dem 1. Januar 1962, außerdem müssen beide Ehegatten jeweils 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten haben (nicht zusammengerechnet). Erklärung gegenüber der Deutschen Rentenversicherung.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Deutsche Rentenversicherung |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Sonstiges |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Arbeitnehmer |
| Themen | Sozialleistung, Familie |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Eheschließung nach dem 31. Dezember 2001 oder beide Ehegatten nach dem 1. Januar 1962 geboren
- Beide Ehegatten haben die Regelaltersgrenze erreicht oder ein Ehegatte ist verstorben
- Jeweils 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten bei jedem der beiden Ehegatten, eine Zusammenrechnung genügt nicht
- Übereinstimmende Erklärung beider Ehegatten bzw. Erklärung des überlebenden Ehegatten

## Kombinierbarkeit

Wer das Rentensplitting wählt, erhält in der Regel keine Hinterbliebenenrente nach Paragraph 46 SGB VI; die Entscheidung ist grundsätzlich bindend. Die aus dem Splitting stammenden Entgeltpunkte sind einkommensunabhängig.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (18):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (7):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Geburtsurkunde der Kinder

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Rentensplitting unter Ehegatten beantragen?

Rentensplitting unter Ehegatten richtet sich an Privatpersonen und Arbeitnehmer. Zusätzlich gilt: Eheschließung nach dem 31. Dezember 2001 oder beide Ehegatten nach dem 1. Januar 1962 geboren

### Wo gilt Rentensplitting unter Ehegatten?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Rentensplitting unter Ehegatten vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Lässt sich Rentensplitting unter Ehegatten mit anderen Förderungen kombinieren?

Wer das Rentensplitting wählt, erhält in der Regel keine Hinterbliebenenrente nach Paragraph 46 SGB VI; die Entscheidung ist grundsätzlich bindend. Die aus dem Splitting stammenden Entgeltpunkte sind einkommensunabhängig. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Rentensplitting unter Ehegatten?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 7 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__120a.html
- Antragstellung: https://www.eservice-drv.de/eantrag/startseite.seam
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/rentensplitting-unter-ehegatten-deutsche-rentenversicherung
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sozialleistung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/rentensplitting-unter-ehegatten-deutsche-rentenversicherung
