# Renteninformation und Rentenauskunft

Versicherte, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, erhalten nach Paragraph 109 SGB VI jährlich eine schriftliche oder elektronische Renteninformation. Ab Vollendung des 55. Lebensjahres tritt an ihre Stelle alle drei Jahre die ausführlichere Rentenauskunft; bei berechtigtem Interesse kann sie auch jüngeren Versicherten erteilt werden. Die Rentenauskunft enthält eine Übersicht der Versicherungszeiten, die persönlichen Entgeltpunkte, voraussichtliche Rentenhöhen bei Erwerbsminderung, Tod und Regelaltersrente sowie Hinweise zu Rentenbeginn und Abschlägen. Anforderung über die Deutsche Rentenversicherung.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Deutsche Rentenversicherung |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Beratung |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Arbeitnehmer, Selbstständige |
| Themen | Sozialleistung, Soziales |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Renteninformation ab Vollendung des 27. Lebensjahres
- Rentenauskunft regelmäßig ab Vollendung des 55. Lebensjahres, früher bei berechtigtem Interesse
- Für aussagekräftige Werte ist eine vorherige Kontenklärung sinnvoll

## Kombinierbarkeit

Eine besondere Rentenauskunft nach Paragraph 187a SGB VI zur Höhe der Ausgleichszahlung für Rentenabschläge kann ab dem 50. Lebensjahr angefordert werden. Ergänzend gibt es die trägerübergreifende Digitale Rentenübersicht.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (24):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (11):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Renteninformation und Rentenauskunft beantragen?

Renteninformation und Rentenauskunft richtet sich an Privatpersonen, Arbeitnehmer und Selbstständige. Zusätzlich gilt: Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung

### Wo gilt Renteninformation und Rentenauskunft?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Renteninformation und Rentenauskunft vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Lässt sich Renteninformation und Rentenauskunft mit anderen Förderungen kombinieren?

Eine besondere Rentenauskunft nach Paragraph 187a SGB VI zur Höhe der Ausgleichszahlung für Rentenabschläge kann ab dem 50. Lebensjahr angefordert werden. Ergänzend gibt es die trägerübergreifende Digitale Rentenübersicht. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Renteninformation und Rentenauskunft?

Für diesen Antrag sind 24 Angaben und 11 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__109.html
- Antragstellung: https://www.eservice-drv.de/eantrag/startseite.seam
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/renteninformation-und-rentenauskunft-deutsche-rentenversicherung
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sozialleistung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/renteninformation-und-rentenauskunft-deutsche-rentenversicherung
