# Rente wegen voller Erwerbsminderung

Rechtsanspruch auf eine monatliche Rente, wenn man wegen Krankheit oder Behinderung außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Voraussetzung sind drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren. Die Arbeitsmarktlage bleibt bei der Beurteilung der Erwerbsfähigkeit unberücksichtigt. Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung, auch online über den eAntrag.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Deutsche Rentenversicherung |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Arbeitnehmer |
| Themen | Sozialleistung, Gesundheit und Pflege |
| Frist | Wird die Rente später als drei Kalendermonate nach Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen beantragt, wird sie erst ab dem Antragsmonat gezahlt (Paragraph 99 SGB VI). |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Weniger als drei Stunden tägliche Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
- In den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge
- Allgemeine Wartezeit erfüllt (bei Erwerbsminderung vor Erfüllung der Wartezeit gilt eine Wartezeit von 20 Jahren)
- Rente wird längstens bis zur Regelaltersgrenze gezahlt
- Vorrang von Leistungen zur Teilhabe (Reha vor Rente) nach Paragraph 9 SGB VI

## Kombinierbarkeit

Hinzuverdienst ist begrenzt: Bei voller Erwerbsminderung beträgt die Hinzuverdienstgrenze nach Paragraph 96a SGB VI drei Achtel der 14fachen monatlichen Bezugsgröße, der Euro-Betrag ändert sich jährlich. Überschreitungen führen zur Kürzung der Rente.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (22):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Pflegegrad
- Krankenkasse
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Bescheid über den Pflegegrad
- Ärztliche Bescheinigung oder Attest
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Rente wegen voller Erwerbsminderung beantragen?

Rente wegen voller Erwerbsminderung richtet sich an Privatpersonen und Arbeitnehmer. Zusätzlich gilt: Weniger als drei Stunden tägliche Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

### Wo gilt Rente wegen voller Erwerbsminderung?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Rente wegen voller Erwerbsminderung vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Rente wegen voller Erwerbsminderung beantragen?

Wird die Rente später als drei Kalendermonate nach Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen beantragt, wird sie erst ab dem Antragsmonat gezahlt (Paragraph 99 SGB VI). Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Rente wegen voller Erwerbsminderung mit anderen Förderungen kombinieren?

Hinzuverdienst ist begrenzt: Bei voller Erwerbsminderung beträgt die Hinzuverdienstgrenze nach Paragraph 96a SGB VI drei Achtel der 14fachen monatlichen Bezugsgröße, der Euro-Betrag ändert sich jährlich. Überschreitungen führen zur Kürzung der Rente. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Rente wegen voller Erwerbsminderung?

Für diesen Antrag sind 22 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__43.html
- Antragstellung: https://www.eservice-drv.de/eantrag/startseite.seam
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/rente-wegen-voller-erwerbsminderung-deutsche-rentenversicherung
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sozialleistung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/rente-wegen-voller-erwerbsminderung-deutsche-rentenversicherung
