# Regionalförderung im Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe GRW (Programm 153)

Nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss für gewerbliche Unternehmen und Beherbergungsbetriebe in den GRW-Fördergebieten von Rheinland-Pfalz. Der Fördersatz liegt bei 10 bis 30 Prozent, in den Landkreisen Birkenfeld und Südwestpfalz zusätzlich 5 Prozentpunkte. Für Investitionen über 10 Millionen Euro gilt für den übersteigenden Teil ein Satz von 5 Prozent.

> **Achtung: dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.** Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt die Nachfrage beim Fördergeber.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Mindestbetrag | 20.000 Euro |
| Gültig | Rheinland-Pfalz |
| Zielgruppe | Unternehmen |
| Themen | Sonstiges, Personal |
| Frist | Die ISB nennt auf der Programmseite eine Antragsfrist bis zum 30.06.2026; dieser Termin ist verstrichen, die Seite wurde bisher nicht aktualisiert. Vor einer Antragstellung unbedingt direkt bei der ISB nachfragen |
| Status | ausgelaufen |
| Angaben geprüft | nicht vollständig verifiziert, beim Fördergeber gegenprüfen |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Wirtschaftszweig auf der Positivliste oder bedingten Positivliste des Koordinierungsrahmens
- Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung oder grundlegende Prozessumstellung einer Betriebsstätte
- Schaffung oder Sicherung von Dauerarbeitsplätzen
- Mindestzuschuss 20.000 Euro
- Investitionszeitraum höchstens 36 Monate, Beginn innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung
- Schriftliche Bestätigung der ISB vor Investitionsbeginn

## Kombinierbarkeit

Alternativ steht für Betriebe außerhalb der GRW-Gebiete das Landesprogramm REGIO (Programm 154) bereit

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (19):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (10):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Nachweis der Qualifikation
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Regionalförderung im Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe GRW (Programm 153) beantragen?

Regionalförderung im Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe GRW (Programm 153) richtet sich an Unternehmen. Zusätzlich gilt: Wirtschaftszweig auf der Positivliste oder bedingten Positivliste des Koordinierungsrahmens

### Wie viel Geld gibt es bei Regionalförderung im Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe GRW (Programm 153)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten. Gefördert wird ab 20.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Regionalförderung im Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe GRW (Programm 153)?

Das Programm gilt in Rheinland-Pfalz. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Regionalförderung im Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe GRW (Programm 153) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Regionalförderung im Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe GRW (Programm 153) beantragen?

Die ISB nennt auf der Programmseite eine Antragsfrist bis zum 30.06.2026; dieser Termin ist verstrichen, die Seite wurde bisher nicht aktualisiert. Vor einer Antragstellung unbedingt direkt bei der ISB nachfragen Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Regionalförderung im Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe GRW (Programm 153) mit anderen Förderungen kombinieren?

Alternativ steht für Betriebe außerhalb der GRW-Gebiete das Landesprogramm REGIO (Programm 154) bereit Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Regionalförderung im Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe GRW (Programm 153)?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

### Gibt es Regionalförderung im Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe GRW (Programm 153) noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://isb.rlp.de/foerderung/153.html
- Antragstellung: https://isb.rlp.de/foerderung/153.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/regionalfoerderung-im-foerdergebiet-der-gemeinschaftsaufgabe-grw-programm-153-investitions
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sonstiges
- Alles zur Förderung in Rheinland-Pfalz: https://antragio.com/bundesland/rheinland-pfalz

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/regionalfoerderung-im-foerdergebiet-der-gemeinschaftsaufgabe-grw-programm-153-investitions
