# Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (Mindestversorgung Internet und Telefon)

Jeder Haushalt in Deutschland hat einen Rechtsanspruch auf einen Internetzugang und Telefonanschluss in Mindestqualität. Die Bundesnetzagentur nennt als Untergrenze 15,0 Mbit pro Sekunde im Download, 5,0 Mbit pro Sekunde im Upload und höchstens 150 Millisekunden Latenz. Wer unterversorgt ist und von Anbietern kein Angebot bekommt, kann bei der Bundesnetzagentur die Feststellung der Unterversorgung beantragen. Rechtsgrundlage ist Teil 9 des Telekommunikationsgesetzes zusammen mit der TK-Mindestversorgungsverordnung.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesnetzagentur |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Sonstiges |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Sonstiges |
| Frist | Keine Frist. Nach Antragstellung prüft die Bundesnetzagentur rund zwei Monate, danach folgen Angebotsphase und Verpflichtung eines Anbieters, insgesamt rund elf Monate bis zur Bereitstellung. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Wohnsitz oder Anschluss in Deutschland ohne ausreichende Versorgung
- Messprotokolle der tatsaechlichen Bandbreite beilegen
- Absagen beziehungsweise Ablehnungsschreiben von Anbietern beilegen
- Antrag über das Online-Formular der Bundesnetzagentur, per Post nach Cottbus oder telefonisch unter 0228 14 15 16

## Kombinierbarkeit

Unabhängig von Sozialleistungen, es handelt sich um einen Versorgungsanspruch und nicht um eine Preisermäßigung. Ein klassischer Sozialtarif ist damit nicht verbunden.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (11):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (4):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (Mindestversorgung Internet und Telefon) beantragen?

Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (Mindestversorgung Internet und Telefon) richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Wohnsitz oder Anschluss in Deutschland ohne ausreichende Versorgung

### Wo gilt Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (Mindestversorgung Internet und Telefon)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (Mindestversorgung Internet und Telefon) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (Mindestversorgung Internet und Telefon) beantragen?

Keine Frist. Nach Antragstellung prüft die Bundesnetzagentur rund zwei Monate, danach folgen Angebotsphase und Verpflichtung eines Anbieters, insgesamt rund elf Monate bis zur Bereitstellung. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (Mindestversorgung Internet und Telefon) mit anderen Förderungen kombinieren?

Unabhängig von Sozialleistungen, es handelt sich um einen Versorgungsanspruch und nicht um eine Preisermäßigung. Ein klassischer Sozialtarif ist damit nicht verbunden. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (Mindestversorgung Internet und Telefon)?

Für diesen Antrag sind 11 Angaben und 4 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Versorgung/start.html
- Antragstellung: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Versorgung/start.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/recht-auf-versorgung-mit-telekommunikationsdiensten-mindestversorgung-internet-und-telefon
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sonstiges

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/recht-auf-versorgung-mit-telekommunikationsdiensten-mindestversorgung-internet-und-telefon
