# Re-Start Lebendige Innenstädte M-V

Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Maßnahmen in innerstädtischen oder innerortlichen Gebieten mit Zentrumsfunktion zur Bewältigung der Pandemiefolgen. Grundzentren erhielten bis 100.000 Euro, Mittelzentren bis 250.000 Euro und Oberzentren bis 500.000 Euro. Die Antragsfrist endete am 28. Februar 2022.

> **Achtung: dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.** Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt die Nachfrage beim Fördergeber.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 500.000 Euro |
| Gültig | Mecklenburg-Vorpommern |
| Zielgruppe | Kommunen, Vereine |
| Themen | Sonstiges, Kultur |
| Frist | Antragsfrist endete am 28. Februar 2022 |
| Status | ausgelaufen |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Gemeinden mit Funktion als Grund-, Mittel- oder Oberzentrum
- Auch Wirtschafts- und Marketingvereine wie Citymanagement-Organisationen in diesen Zentren
- Nur ein Antrag je zentralem Ort, bis zu drei Teilprojekte möglich
- Nachweis eines hinreichenden Kausalzusammenhangs mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie
- Vorzeitiger Maßnahmenbeginn ab 17. August 2021 zulässig

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (14):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (8):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Re-Start Lebendige Innenstädte M-V beantragen?

Re-Start Lebendige Innenstädte M-V richtet sich an Kommunen und Vereine. Zusätzlich gilt: Gemeinden mit Funktion als Grund-, Mittel- oder Oberzentrum

### Wie viel Geld gibt es bei Re-Start Lebendige Innenstädte M-V?

Der Höchstbetrag beträgt 500.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Re-Start Lebendige Innenstädte M-V?

Das Programm gilt in Mecklenburg-Vorpommern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Re-Start Lebendige Innenstädte M-V vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Re-Start Lebendige Innenstädte M-V beantragen?

Antragsfrist endete am 28. Februar 2022 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Re-Start Lebendige Innenstädte M-V?

Für diesen Antrag sind 14 Angaben und 8 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

### Gibt es Re-Start Lebendige Innenstädte M-V noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/restart-lebendige-innenstaedte-mv/
- Antragstellung: https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/restart-lebendige-innenstaedte-mv/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/re-start-lebendige-innenstaedte-m-v-landesfoerderinstitut-mecklenburg-vorpommern-lfi-m-v
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sonstiges
- Alles zur Förderung in Mecklenburg-Vorpommern: https://antragio.com/bundesland/mecklenburg-vorpommern

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/re-start-lebendige-innenstaedte-m-v-landesfoerderinstitut-mecklenburg-vorpommern-lfi-m-v
