# Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe übernimmt Gerichts- und Anwaltskosten für Menschen, die die Kosten eines Verfahrens nicht, nur teilweise oder nur in Raten aufbringen können. Voraussetzung ist, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Je nach Einkommen wird die Hilfe ohne eigene Zahlungen oder gegen Ratenzahlung bewilligt. In Familiensachen heißt die Leistung Verfahrenskostenhilfe, für grenzueberschreitende Faelle in der EU gelten ergänzende Regeln.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Zuständige Gerichte |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Sonstiges |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Soziales, Sozialleistung |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse lassen die Kostentragung nicht zu
- Hinreichende Aussicht auf Erfolg der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung
- Keine Mutwilligkeit
- Antrag mit Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

## Kombinierbarkeit

Vorgeschaltete Beratungshilfe

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (18):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (6):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Prozesskostenhilfe beantragen?

Prozesskostenhilfe richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse lassen die Kostentragung nicht zu

### Wo gilt Prozesskostenhilfe?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Prozesskostenhilfe vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Prozesskostenhilfe beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Prozesskostenhilfe mit anderen Förderungen kombinieren?

Vorgeschaltete Beratungshilfe Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Prozesskostenhilfe?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 6 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__114.html
- Antragstellung: https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__114.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/prozesskostenhilfe-zustaendige-gerichte
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/soziales

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/prozesskostenhilfe-zustaendige-gerichte
