# Prototypenentwicklung von Start-ups (Go-to-Market Gutschein)

Zuschuss für nicht börsennotierte Kleinstunternehmen bis drei Jahre nach Gründung zur Entwicklung eines Prototyps eines digitalen Produkts. Gefördert werden digitale Geschäftsmodelle, Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren, die aus Software bestehen und gegebenenfalls Hardwarekomponenten enthalten, mit bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben und maximal 35.000 Euro.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Land Nordrhein-Westfalen (MWIKE), Innovationsförderagentur NRW beim Projektträger Jülich |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 35.000 Euro |
| Mindestbetrag | 15.000 Euro |
| Gültig | Nordrhein-Westfalen |
| Zielgruppe | Gründerinnen und Gründer, Unternehmen |
| Themen | Gründung, Digitalisierung, Forschung |
| Frist | Antragstellung bis spätestens 31.10.2026 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Nicht börsennotiertes Kleinstunternehmen, Gründung höchstens drei Jahre zurückliegend
- Start-up-Eigenschaft: noch keine Gewinne ausgeschüttet
- Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen
- Die Neuentwicklung ist neuartig oder wesentlich verbessert gegenüber dem Stand der Technik und lässt deutlichen Kundennutzen und ein Alleinstellungsmerkmal erwarten
- Nachweis einer bis zu 12-monatigen Begleitung durch qualifizierten Coach und Mentorin bzw. Mentor
- Bagatellgrenze 15.000 Euro
- Förderung im Rahmen der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW

## Kombinierbarkeit

Ausgaben an nahestehende Personen und verbundene Unternehmen mit massgeblichem Einfluss sind nicht förderfähig

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Eigenmittel in Euro
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Businessplan
- Kapitalbedarfs- und Liquiditätsplan
- Lebenslauf und Qualifikationsnachweise
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Prototypenentwicklung von Start-ups (Go-to-Market Gutschein) beantragen?

Prototypenentwicklung von Start-ups (Go-to-Market Gutschein) richtet sich an Gründerinnen und Gründer und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Nicht börsennotiertes Kleinstunternehmen, Gründung höchstens drei Jahre zurückliegend

### Wie viel Geld gibt es bei Prototypenentwicklung von Start-ups (Go-to-Market Gutschein)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 35.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Prototypenentwicklung von Start-ups (Go-to-Market Gutschein)?

Das Programm gilt in Nordrhein-Westfalen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Prototypenentwicklung von Start-ups (Go-to-Market Gutschein) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Prototypenentwicklung von Start-ups (Go-to-Market Gutschein) beantragen?

Antragstellung bis spätestens 31.10.2026 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Prototypenentwicklung von Start-ups (Go-to-Market Gutschein) mit anderen Förderungen kombinieren?

Ausgaben an nahestehende Personen und verbundene Unternehmen mit massgeblichem Einfluss sind nicht förderfähig Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Prototypenentwicklung von Start-ups (Go-to-Market Gutschein)?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/60239/prototypenentwicklung-von-start-ups-go-to-market-gutschein.html
- Antragstellung: https://www.in.nrw/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/prototypenentwicklung-von-start-ups-go-to-market-gutschein-land-nordrhein-westfalen-mwike
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/gruendung
- Alles zur Förderung in Nordrhein-Westfalen: https://antragio.com/bundesland/nordrhein-westfalen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/prototypenentwicklung-von-start-ups-go-to-market-gutschein-land-nordrhein-westfalen-mwike
