# Projektförderung Junge Szene und Subkultur

Förderung künstlerischer und kultureller Projekte der freien Bremer Szene mit experimentellem Ansatz und nichtkommerzieller Ausrichtung. Gefördert werden interdisziplinäre Vorhaben, spartenübergreifende Raumnutzung sowie Teams, in denen Personen unter 35 Jahren maßgeblich entscheiden. Die Förderung erfolgt als Anteil-, Fehlbedarfs- oder Festbetragsfinanzierung.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Der Senator für Kultur, Freie Hansestadt Bremen |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | Bremen |
| Zielgruppe | Vereine, Selbstständige, Studierende |
| Themen | Kultur, Ehrenamt |
| Frist | Mehrere Tranchen pro Jahr, dritte Tranche 2026 mit Frist 30. Juli 2026, Entscheidung 10. September 2026 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Natürliche oder juristische Personen mit Wohnsitz, Geschäftssitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in Bremen
- Projekt darf vor Antragstellung nicht begonnen haben
- Mindestens 10 Prozent Eigenfinanzierung
- Mindesthonorar von 50 Euro netto je Stunde für professionelle Künstlerinnen und Künstler bei Aufführungen
- Veranstaltungen müssen öffentlich zugänglich sein
- Faire Vergütung aller Beteiligten

## Kombinierbarkeit

Die Förderrichtlinie gilt vom 1. März 2025 bis 31. Dezember 2029

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (13):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Projektförderung Junge Szene und Subkultur beantragen?

Projektförderung Junge Szene und Subkultur richtet sich an Vereine, Selbstständige und Studierende. Zusätzlich gilt: Natürliche oder juristische Personen mit Wohnsitz, Geschäftssitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in Bremen

### Wie viel Geld gibt es bei Projektförderung Junge Szene und Subkultur?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Projektförderung Junge Szene und Subkultur?

Das Programm gilt in Bremen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Projektförderung Junge Szene und Subkultur vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Projektförderung Junge Szene und Subkultur beantragen?

Mehrere Tranchen pro Jahr, dritte Tranche 2026 mit Frist 30. Juli 2026, Entscheidung 10. September 2026 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Projektförderung Junge Szene und Subkultur mit anderen Förderungen kombinieren?

Die Förderrichtlinie gilt vom 1. März 2025 bis 31. Dezember 2029 Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Projektförderung Junge Szene und Subkultur?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 13 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.kultur.bremen.de/projektmittel/foerderrichtlinie-projektfoerderung-junge-szene-und-subkultur-24475
- Antragstellung: https://www.kultur.bremen.de/projektmittel/projektmittelverfahren-junge-szene-24283
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/projektfoerderung-junge-szene-und-subkultur-der-senator-fuer-kultur-freie-hansestadt-breme
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/kultur
- Alles zur Förderung in Bremen: https://antragio.com/bundesland/bremen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/projektfoerderung-junge-szene-und-subkultur-der-senator-fuer-kultur-freie-hansestadt-breme
