# progres.nrw - Programmbereich Energieeffiziente öffentliche Gebäude

Zuschuss für die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude in Kommunen. Gebäude für Kultur, Sport, Tourismus oder karitative Zwecke werden mit bis zu 80 Prozent gefördert, bei Kommunen in der Haushaltssicherung bis zu 90 Prozent. Verwaltungs-, Betriebs- und Funktionsgebäude mit bis zu 40 Prozent, bei Haushaltssicherung bis zu 50 Prozent, höchstens 8 Millionen Euro je Antrag.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Land Nordrhein-Westfalen, Bezirksregierung Arnsberg |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 8.000.000 Euro |
| Mindestbetrag | 200.000 Euro |
| Gültig | Nordrhein-Westfalen |
| Zielgruppe | Kommunen, Vereine |
| Themen | Sanierung, Energie, Dämmung, Heizung |
| Frist | Geltungsdauer bis 30.06.2027, Antrag bei der zuständigen Bezirksregierung (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln oder Münster) |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Zweckverbände, kommunale Unternehmen sowie gemeinnützige, mildtaetige oder kirchliche Körperschaften
- Gebäude in Nordrhein-Westfalen
- Kein Vorhabenbeginn vor Antragstellung
- Bagatellgrenze 200.000 Euro

## Kombinierbarkeit

Kombination mit anderen Fördermitteln möglich, Kumulierung mit anderen EU-Mitteln nicht zulässig

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (22):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann progres.nrw - Programmbereich Energieeffiziente öffentliche Gebäude beantragen?

progres.nrw - Programmbereich Energieeffiziente öffentliche Gebäude richtet sich an Kommunen und Vereine. Zusätzlich gilt: Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Zweckverbände, kommunale Unternehmen sowie gemeinnützige, mildtaetige oder kirchliche Körperschaften

### Wie viel Geld gibt es bei progres.nrw - Programmbereich Energieeffiziente öffentliche Gebäude?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 8.000.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt progres.nrw - Programmbereich Energieeffiziente öffentliche Gebäude?

Das Programm gilt in Nordrhein-Westfalen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich progres.nrw - Programmbereich Energieeffiziente öffentliche Gebäude vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich progres.nrw - Programmbereich Energieeffiziente öffentliche Gebäude beantragen?

Geltungsdauer bis 30.06.2027, Antrag bei der zuständigen Bezirksregierung (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln oder Münster) Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich progres.nrw - Programmbereich Energieeffiziente öffentliche Gebäude mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombination mit anderen Fördermitteln möglich, Kumulierung mit anderen EU-Mitteln nicht zulässig Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für progres.nrw - Programmbereich Energieeffiziente öffentliche Gebäude?

Für diesen Antrag sind 22 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/60202/progresnrw---programmbereich-energieeffiziente-oeffentliche-gebaeude.html
- Antragstellung: https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/60202/progresnrw---programmbereich-energieeffiziente-oeffentliche-gebaeude.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/progres-nrw-programmbereich-energieeffiziente-oeffentliche-gebaeude-land-nordrhein-westfal
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sanierung
- Alles zur Förderung in Nordrhein-Westfalen: https://antragio.com/bundesland/nordrhein-westfalen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/progres-nrw-programmbereich-energieeffiziente-oeffentliche-gebaeude-land-nordrhein-westfal
