# progres.nrw – Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur

Zuschuss für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten samt Netzanschluss in Nordrhein-Westfalen. Gefördert werden maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 Euro je Ladepunkt, unterhalb von 500 Euro Zuwendung wird nicht bewilligt. Für öffentlich zugängliche Ladepunkte sind die Ladesäulenverordnung und die EU-Verordnung 2023/1804 über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe einzuhalten. Das Verfahren läuft komplett digital über die Bezirksregierung Arnsberg.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Land Nordrhein-Westfalen, Bewilligungsbehörde Bezirksregierung Arnsberg |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 1.500 Euro |
| Mindestbetrag | 500 Euro |
| Gültig | Nordrhein-Westfalen |
| Zielgruppe | Unternehmen, Selbstständige, Kommunen, Vereine |
| Themen | Mobilität, Energie |
| Frist | laufend im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, die Förderrichtlinie progres.nrw Emissionsarme Mobilität tritt am 30.06.2027 ausser Kraft |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Ladepunkte öffentlich zugänglich in Nordrhein-Westfalen
- Einhaltung der Ladesäulenverordnung und der EU-Verordnung 2023/1804
- Ladestrom aus erneuerbaren Energien
- Zuwendung mindestens 500 Euro

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (24):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (17):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann progres.nrw – Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur beantragen?

progres.nrw – Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur richtet sich an Unternehmen, Selbstständige, Kommunen und Vereine. Zusätzlich gilt: Ladepunkte öffentlich zugänglich in Nordrhein-Westfalen

### Wie viel Geld gibt es bei progres.nrw – Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 1.500 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt progres.nrw – Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur?

Das Programm gilt in Nordrhein-Westfalen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich progres.nrw – Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich progres.nrw – Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur beantragen?

laufend im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, die Förderrichtlinie progres.nrw Emissionsarme Mobilität tritt am 30.06.2027 ausser Kraft Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für progres.nrw – Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur?

Für diesen Antrag sind 24 Angaben und 17 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderprogramme-fuer-klimaschutz-und-energiewende/foerderbereiche/lademoeglichkeiten/foerderung-von-oeffentlich-zugaenglicher-ladeinfrastruktur
- Antragstellung: https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderprogramme-fuer-klimaschutz-und-energiewende/foerderbereiche/lademoeglichkeiten/foerderung-von-oeffentlich-zugaenglicher-ladeinfrastruktur
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/progres-nrw-oeffentlich-zugaengliche-ladeinfrastruktur-land-nordrhein-westfalen-bewilligun
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet
- Alles zur Förderung in Nordrhein-Westfalen: https://antragio.com/bundesland/nordrhein-westfalen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/progres-nrw-oeffentlich-zugaengliche-ladeinfrastruktur-land-nordrhein-westfalen-bewilligun
