# progres.nrw – Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Kommunen

Zuschuss von maximal 1.500 Euro je Ladepunkt für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur von Kommunen und kommunalen Betrieben, höchstens jedoch bis zur Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben. Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit sowie kommunale Betriebe, soweit diese keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des europäischen Beihilferechts ausueben. Zuwendungen unter der Bagatellgrenze von 500 Euro werden nicht bewilligt.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Land Nordrhein-Westfalen, Bewilligungsbehörde Bezirksregierung Arnsberg |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 1.500 Euro |
| Mindestbetrag | 500 Euro |
| Gültig | Nordrhein-Westfalen |
| Zielgruppe | Kommunen |
| Themen | Mobilität, Energie |
| Frist | laufend im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, die Förderrichtlinie progres.nrw Emissionsarme Mobilität tritt am 30.06.2027 ausser Kraft |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Antragsteller ist Kommune, Gemeindeverband, Zweckverband oder kommunaler Betrieb
- Keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des europäischen Beihilferechts
- Ladeinfrastruktur nicht öffentlich zugänglich
- Zuwendung mindestens 500 Euro

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (19):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (8):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Zulassungsbescheinigung Teil I

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann progres.nrw – Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Kommunen beantragen?

progres.nrw – Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Kommunen richtet sich an Kommunen. Zusätzlich gilt: Antragsteller ist Kommune, Gemeindeverband, Zweckverband oder kommunaler Betrieb

### Wie viel Geld gibt es bei progres.nrw – Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Kommunen?

Der Höchstbetrag beträgt 1.500 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt progres.nrw – Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Kommunen?

Das Programm gilt in Nordrhein-Westfalen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich progres.nrw – Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Kommunen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich progres.nrw – Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Kommunen beantragen?

laufend im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, die Förderrichtlinie progres.nrw Emissionsarme Mobilität tritt am 30.06.2027 ausser Kraft Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für progres.nrw – Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Kommunen?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 8 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderprogramme-fuer-klimaschutz-und-energiewende/foerderbereiche/lademoeglichkeiten/foerderung-von-nicht-oeffentlich-zugaenglicher-ladeinfrastruktur-fuer-kommunen
- Antragstellung: https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderprogramme-fuer-klimaschutz-und-energiewende/foerderbereiche/lademoeglichkeiten/foerderung-von-nicht-oeffentlich-zugaenglicher-ladeinfrastruktur-fuer-kommunen
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/progres-nrw-nicht-oeffentlich-zugaengliche-ladeinfrastruktur-fuer-kommunen-land-nordrhein
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet
- Alles zur Förderung in Nordrhein-Westfalen: https://antragio.com/bundesland/nordrhein-westfalen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/progres-nrw-nicht-oeffentlich-zugaengliche-ladeinfrastruktur-fuer-kommunen-land-nordrhein
