# progres.nrw – Ladeinfrastruktur für ambulante soziale Dienste

Zuschuss von maximal 1.500 Euro je Ladepunkt für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur ambulanter sozialer Dienste in Nordrhein-Westfalen. Der Baustein richtet sich an Träger, die Pflege- und Betreuungsfahrten mit eigenen Fahrzeugen durchführen und ihre Flotte elektrifizieren. Zuwendungen unterhalb einer Bagatellgrenze von 500 Euro werden nicht bewilligt oder ausgezahlt. Das Antragsverfahren läuft digital über die Bezirksregierung Arnsberg.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Land Nordrhein-Westfalen, Bewilligungsbehörde Bezirksregierung Arnsberg |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 1.500 Euro |
| Mindestbetrag | 500 Euro |
| Gültig | Nordrhein-Westfalen |
| Zielgruppe | Vereine, Unternehmen |
| Themen | Mobilität, Energie, Soziales |
| Frist | laufend im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, die Förderrichtlinie progres.nrw Emissionsarme Mobilität tritt am 30.06.2027 ausser Kraft |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Antragsteller ist ein ambulanter sozialer Dienst
- Ladeinfrastruktur nicht öffentlich zugänglich
- Ladestrom aus erneuerbaren Energien
- Zuwendung mindestens 500 Euro

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (24):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (15):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann progres.nrw – Ladeinfrastruktur für ambulante soziale Dienste beantragen?

progres.nrw – Ladeinfrastruktur für ambulante soziale Dienste richtet sich an Vereine und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Antragsteller ist ein ambulanter sozialer Dienst

### Wie viel Geld gibt es bei progres.nrw – Ladeinfrastruktur für ambulante soziale Dienste?

Der Höchstbetrag beträgt 1.500 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt progres.nrw – Ladeinfrastruktur für ambulante soziale Dienste?

Das Programm gilt in Nordrhein-Westfalen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich progres.nrw – Ladeinfrastruktur für ambulante soziale Dienste vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich progres.nrw – Ladeinfrastruktur für ambulante soziale Dienste beantragen?

laufend im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, die Förderrichtlinie progres.nrw Emissionsarme Mobilität tritt am 30.06.2027 ausser Kraft Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für progres.nrw – Ladeinfrastruktur für ambulante soziale Dienste?

Für diesen Antrag sind 24 Angaben und 15 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderprogramme-fuer-klimaschutz-und-energiewende/foerderbereiche/lademoeglichkeiten/foerderung-von-nicht-oeffentlich-zugaenglicher-ladeinfrastruktur-fuer-ambulante-soziale-dienste
- Antragstellung: https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderprogramme-fuer-klimaschutz-und-energiewende/foerderbereiche/lademoeglichkeiten/foerderung-von-nicht-oeffentlich-zugaenglicher-ladeinfrastruktur-fuer-ambulante-soziale-dienste
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/progres-nrw-ladeinfrastruktur-fuer-ambulante-soziale-dienste-land-nordrhein-westfalen-bewi
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet
- Alles zur Förderung in Nordrhein-Westfalen: https://antragio.com/bundesland/nordrhein-westfalen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/progres-nrw-ladeinfrastruktur-fuer-ambulante-soziale-dienste-land-nordrhein-westfalen-bewi
