# progres.nrw Klimaschutztechnik: Wärmeuebergabestationen

Nordrhein-Westfalen bezuschusst Wärmeuebergabestationen mit oder ohne Warmwasserbereitung, die Wärme oder Kälte eines Versorgers in das kundenseitige Verteilsystem übertragen und regulieren. Die Förderung beträgt maximal 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 1.000 Euro je Anlage. Die bereitgestellte Wärme oder Kälte muss zu einem wesentlichen Anteil aus erneuerbaren Energien stammen oder zu mindestens 65 Prozent aus Anlagen zur Nutzung von Ab- oder Umgebungswärme, aus Kraft-Wärme-Kopplung oder aus einer Kombination dieser Quellen.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bezirksregierung Arnsberg |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 1.000 Euro |
| Gültig | Nordrhein-Westfalen |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Vermieter, Unternehmen, Kommunen, Vereine, Selbstständige |
| Themen | Heizung, Energie, Sanierung |
| Frist | laufend nach Förderrichtlinie vom 30.01.2026 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Wärme oder Kälte zu wesentlichem Anteil erneuerbar oder zu mindestens 65 Prozent aus Ab- und Umgebungswärme oder KWK
- Antrag vor Maßnahmenbeginn über das digitale Förderverfahren
- Wirtschaftlich Taetige benoetigen eine Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Kostenvoranschlag oder Angebot einreichen

## Kombinierbarkeit

BEG Einzelmaßnahmen Gebäudenetzanschluss

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (28):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (19):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann progres.nrw Klimaschutztechnik: Wärmeuebergabestationen beantragen?

progres.nrw Klimaschutztechnik: Wärmeuebergabestationen richtet sich an Privatpersonen, Vermieter, Unternehmen, Kommunen, Vereine und Selbstständige. Zusätzlich gilt: Wärme oder Kälte zu wesentlichem Anteil erneuerbar oder zu mindestens 65 Prozent aus Ab- und Umgebungswärme oder KWK

### Wie viel Geld gibt es bei progres.nrw Klimaschutztechnik: Wärmeuebergabestationen?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 1.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt progres.nrw Klimaschutztechnik: Wärmeuebergabestationen?

Das Programm gilt in Nordrhein-Westfalen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich progres.nrw Klimaschutztechnik: Wärmeuebergabestationen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich progres.nrw Klimaschutztechnik: Wärmeuebergabestationen beantragen?

laufend nach Förderrichtlinie vom 30.01.2026 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich progres.nrw Klimaschutztechnik: Wärmeuebergabestationen mit anderen Förderungen kombinieren?

BEG Einzelmaßnahmen Gebäudenetzanschluss Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für progres.nrw Klimaschutztechnik: Wärmeuebergabestationen?

Für diesen Antrag sind 28 Angaben und 19 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderprogramme-fuer-klimaschutz-und-energiewende/foerderbereiche/fernwaermeleitungen-waermekonzepte/foerderung-von-waermeuebergabestationen
- Antragstellung: https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderprogramme-fuer-klimaschutz-und-energiewende
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/progres-nrw-klimaschutztechnik-waermeuebergabestationen-bezirksregierung-arnsberg
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/heizung
- Alles zur Förderung in Nordrhein-Westfalen: https://antragio.com/bundesland/nordrhein-westfalen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/progres-nrw-klimaschutztechnik-waermeuebergabestationen-bezirksregierung-arnsberg
