# progres.nrw – Förderung von Wasserkraftanlagen

Nordrhein-Westfalen fördert im Rahmen der Förderrichtlinie progres.nrw – Klimaschutztechnik vom 30. Januar 2026 Wasserkraftanlagen bis maximal 1.000 Kilowatt elektrischer Leistung. Die Antragstellung ist derzeit ausgesetzt: Nach Angabe der Bezirksregierung Arnsberg kann die Förderung für diesen Fördergegenstand aktuell nicht weitergeführt werden. Wer eine kleine Wasserkraftanlage in NRW modernisieren oder neu errichten will, muss die Wiederaufnahme abwarten oder auf den KfW-Kredit 270 sowie den EEG-Anspruch nach § 40 EEG ausweichen. Details zu Fördersätzen und Voraussetzungen stehen in der Richtlinie.

> **Achtung: dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.** Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt die Nachfrage beim Fördergeber.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Land Nordrhein-Westfalen, Bezirksregierung Arnsberg |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Nordrhein-Westfalen |
| Zielgruppe | Unternehmen, Kommunen, Privatpersonen |
| Themen | Energie, Natur und Umwelt |
| Frist | Antragstellung derzeit ausgesetzt; die Bezirksregierung Arnsberg gibt an, dass die Förderung für diesen Fördergegenstand nicht weitergeführt werden kann |
| Status | ausgelaufen |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Wasserkraftanlage mit höchstens 1.000 Kilowatt elektrischer Leistung
- Antragstellung nach der Förderrichtlinie progres.nrw – Klimaschutztechnik vom 30. Januar 2026
- Wasserrechtliche Zulassung des Vorhabens

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (26):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (16):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann progres.nrw – Förderung von Wasserkraftanlagen beantragen?

progres.nrw – Förderung von Wasserkraftanlagen richtet sich an Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Wasserkraftanlage mit höchstens 1.000 Kilowatt elektrischer Leistung

### Wo gilt progres.nrw – Förderung von Wasserkraftanlagen?

Das Programm gilt in Nordrhein-Westfalen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich progres.nrw – Förderung von Wasserkraftanlagen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich progres.nrw – Förderung von Wasserkraftanlagen beantragen?

Antragstellung derzeit ausgesetzt; die Bezirksregierung Arnsberg gibt an, dass die Förderung für diesen Fördergegenstand nicht weitergeführt werden kann Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für progres.nrw – Förderung von Wasserkraftanlagen?

Für diesen Antrag sind 26 Angaben und 16 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

### Gibt es progres.nrw – Förderung von Wasserkraftanlagen noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderprogramme-fuer-klimaschutz-und-energiewende/foerderbereiche/stromerzeugung-waermeerzeugung/foerderung-von-wasserkraftanlagen
- Antragstellung: https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderprogramme-fuer-klimaschutz-und-energiewende/foerderbereiche/stromerzeugung-waermeerzeugung/foerderung-von-wasserkraftanlagen
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/progres-nrw-foerderung-von-wasserkraftanlagen-land-nordrhein-westfalen-bezirksregierung-ar
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/energie
- Alles zur Förderung in Nordrhein-Westfalen: https://antragio.com/bundesland/nordrhein-westfalen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/progres-nrw-foerderung-von-wasserkraftanlagen-land-nordrhein-westfalen-bezirksregierung-ar
