# progres.nrw - Förderung von Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Nutzfahrzeuge

Förderung nicht öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Nutzfahrzeuge an Betriebsstätten. Wegen der angekündigten Bundesförderung für Lkw-Ladeinfrastruktur ist die Antragstellung seit dem 25.03.2026 ausgesetzt.

> **Achtung: dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.** Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt die Nachfrage beim Fördergeber.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bezirksregierung Arnsberg, Land Nordrhein-Westfalen |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Nordrhein-Westfalen |
| Zielgruppe | Unternehmen, Selbstständige |
| Themen | Mobilität |
| Frist | Antragstellung seit 25.03.2026 wegen der angekündigten Bundesförderung ausgesetzt; Richtlinie tritt mit Wirkung vom 30. Juni 2027 außer Kraft |
| Status | ausgelaufen |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Antragstellung seit 25.03.2026 ausgesetzt
- Ladepunkte müssen an einer Betriebsstätte errichtet werden, deren Geschäftszweck nicht hauptsächlich der Verkauf von Ladestrom ist
- Bei öffentlicher Zugänglichkeit nur Laden von Fahrzeugen der Klassen N2 und N3
- Ladestrom aus erneuerbaren Energien oder zumindest teilweise aus eigener PV-Anlage

## Kombinierbarkeit

Alternative ist die Bundesförderung Ladeinfrastruktur für Lkw (Lkw-LIS)

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (17):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (10):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann progres.nrw - Förderung von Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Nutzfahrzeuge beantragen?

progres.nrw - Förderung von Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Nutzfahrzeuge richtet sich an Unternehmen und Selbstständige. Zusätzlich gilt: Antragstellung seit 25.03.2026 ausgesetzt

### Wo gilt progres.nrw - Förderung von Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Nutzfahrzeuge?

Das Programm gilt in Nordrhein-Westfalen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich progres.nrw - Förderung von Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Nutzfahrzeuge vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich progres.nrw - Förderung von Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Nutzfahrzeuge beantragen?

Antragstellung seit 25.03.2026 wegen der angekündigten Bundesförderung ausgesetzt; Richtlinie tritt mit Wirkung vom 30. Juni 2027 außer Kraft Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich progres.nrw - Förderung von Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Nutzfahrzeuge mit anderen Förderungen kombinieren?

Alternative ist die Bundesförderung Ladeinfrastruktur für Lkw (Lkw-LIS) Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für progres.nrw - Förderung von Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Nutzfahrzeuge?

Für diesen Antrag sind 17 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

### Gibt es progres.nrw - Förderung von Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Nutzfahrzeuge noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderprogramme-fuer-klimaschutz-und-energiewende/foerderbereiche/lademoeglichkeiten/foerderung-von-schnellladeinfrastruktur-fuer-gewerblich-genutzte-und-kommunale-nutzfahrzeuge
- Antragstellung: https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderprogramme-fuer-klimaschutz-und-energiewende/foerderbereiche/lademoeglichkeiten/foerderung-von-schnellladeinfrastruktur-fuer-gewerblich-genutzte-und-kommunale-nutzfahrzeuge
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/progres-nrw-foerderung-von-schnellladeinfrastruktur-fuer-gewerblich-genutzte-nutzfahrzeuge
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet
- Alles zur Förderung in Nordrhein-Westfalen: https://antragio.com/bundesland/nordrhein-westfalen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/progres-nrw-foerderung-von-schnellladeinfrastruktur-fuer-gewerblich-genutzte-nutzfahrzeuge
