# progres.nrw - Förderung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur

Zuschuss von bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 1.500 Euro je Ladepunkt, für Erwerb, Errichtung und Netzanschluss öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur. Förderfähig sind auch Lastmanagement, Energiemanagement, Tiefbau, Fundament und Strominfrastruktur bis zum Stellplatz.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bezirksregierung Arnsberg, Land Nordrhein-Westfalen |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 1.500 Euro |
| Gültig | Nordrhein-Westfalen |
| Zielgruppe | Unternehmen, Selbstständige, Vereine |
| Themen | Mobilität |
| Frist | Förderperiode 2026; Richtlinie tritt mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Antragsberechtigt sind Freiberufler, Einzelunternehmen, Personengesellschaften und juristische Personen
- Ladestrom aus erneuerbaren Energien oder zumindest teilweise aus eigener regenerativer Erzeugung
- Zugänglichkeit möglichst 24/7, mindestens an fünf Tagen pro Woche für zwölf Stunden
- Einhaltung von Ladesäulenverordnung und EU-Verordnung 2023/1804 (AFIR)
- Anbindung an ein IT-Backend über offenen Standard, Remotefähigkeit
- Kennzeichnung der Stellplätze nach StVO
- Wirtschafts-Identifikationsnummer erforderlich, Bagatellgrenze 500 Euro

## Kombinierbarkeit

Keine Doppelförderung derselben Ausgaben; THG-Quote für den abgegebenen Strom bleibt möglich

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (18):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (13):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann progres.nrw - Förderung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur beantragen?

progres.nrw - Förderung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur richtet sich an Unternehmen, Selbstständige und Vereine. Zusätzlich gilt: Antragsberechtigt sind Freiberufler, Einzelunternehmen, Personengesellschaften und juristische Personen

### Wie viel Geld gibt es bei progres.nrw - Förderung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 1.500 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt progres.nrw - Förderung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur?

Das Programm gilt in Nordrhein-Westfalen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich progres.nrw - Förderung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich progres.nrw - Förderung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur beantragen?

Förderperiode 2026; Richtlinie tritt mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich progres.nrw - Förderung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit anderen Förderungen kombinieren?

Keine Doppelförderung derselben Ausgaben; THG-Quote für den abgegebenen Strom bleibt möglich Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für progres.nrw - Förderung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 13 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderprogramme-fuer-klimaschutz-und-energiewende/foerderbereiche/lademoeglichkeiten/foerderung-von-oeffentlich-zugaenglicher-ladeinfrastruktur
- Antragstellung: https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderprogramme-fuer-klimaschutz-und-energiewende/foerderbereiche/lademoeglichkeiten/foerderung-von-oeffentlich-zugaenglicher-ladeinfrastruktur
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/progres-nrw-foerderung-von-oeffentlich-zugaenglicher-ladeinfrastruktur-bezirksregierung-ar
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet
- Alles zur Förderung in Nordrhein-Westfalen: https://antragio.com/bundesland/nordrhein-westfalen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/progres-nrw-foerderung-von-oeffentlich-zugaenglicher-ladeinfrastruktur-bezirksregierung-ar
