# progres.nrw Emissionsarme Mobilität, Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse M1

Nordrhein-Westfalen fördert Kauf, Leasing oder Langzeitmiete rein batterieelektrischer Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse M1 mit einem Festbetrag von maximal 3.000 Euro je Fahrzeug. Antragsberechtigt sind Kommunen und kommunale Betriebe, ambulante soziale Dienste für ältere, kranke oder behinderte Menschen sowie juristische Personen, die die Fahrzeuge im stationsbasierten Carsharing einsetzen. Gefördert werden nur Fahrzeuge der KBA-Segmente Minis und Kleinwagen, maximal zehn Fahrzeuge je Antragsberechtigtem.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Land Nordrhein-Westfalen, Bewilligungsbehörde Bezirksregierung Arnsberg |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 3.000 Euro |
| Gültig | Nordrhein-Westfalen |
| Zielgruppe | Kommunen, Unternehmen, Selbstständige, Vereine |
| Themen | Mobilität, Energie |
| Frist | 17.02.2026 bis 30.06.2027 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Fahrzeug gehört laut Kraftfahrt-Bundesamt zu den Segmenten Minis oder Kleinwagen
- Neu- oder Vorführfahrzeug, Neufahrzeug höchstens 1.000 km Laufleistung
- Maximal zehn Fahrzeuge je Antragsberechtigtem
- Wirtschaftlich Tätige benötigen eine Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Antragsfrist des Programms 17. Februar 2026 bis 30. Juni 2027

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (24):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (17):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann progres.nrw Emissionsarme Mobilität, Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse M1 beantragen?

progres.nrw Emissionsarme Mobilität, Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse M1 richtet sich an Kommunen, Unternehmen, Selbstständige und Vereine. Zusätzlich gilt: Fahrzeug gehört laut Kraftfahrt-Bundesamt zu den Segmenten Minis oder Kleinwagen

### Wie viel Geld gibt es bei progres.nrw Emissionsarme Mobilität, Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse M1?

Der Höchstbetrag beträgt 3.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt progres.nrw Emissionsarme Mobilität, Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse M1?

Das Programm gilt in Nordrhein-Westfalen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich progres.nrw Emissionsarme Mobilität, Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse M1 vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich progres.nrw Emissionsarme Mobilität, Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse M1 beantragen?

17.02.2026 bis 30.06.2027 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für progres.nrw Emissionsarme Mobilität, Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse M1?

Für diesen Antrag sind 24 Angaben und 17 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderprogramme-fuer-klimaschutz-und-energiewende/foerderbereiche/fahrzeuge/foerderung-von-reinen-batterieelektrofahrzeugen-und-brennstoffzellenfahrzeugen-fahrzeuge-der-klasse
- Antragstellung: https://www.nordrhein-westfalen-foerdert.nrw/foerdermassnahmen/progresnrw-emissionsarme-mobilitaet-2026
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/progres-nrw-emissionsarme-mobilitaet-batterieelektro-und-brennstoffzellenfahrzeuge-der-kla
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet
- Alles zur Förderung in Nordrhein-Westfalen: https://antragio.com/bundesland/nordrhein-westfalen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/progres-nrw-emissionsarme-mobilitaet-batterieelektro-und-brennstoffzellenfahrzeuge-der-kla
