# progres.nrw - Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse N1 für Kommunen

Zuschuss für Kauf, Leasing oder Langzeitmiete von reinen Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen der Klasse N1 durch Kommunen. Gefördert werden bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 8.000 Euro je Fahrzeug.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Land Nordrhein-Westfalen, Bezirksregierung Arnsberg |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 8.000 Euro |
| Gültig | Nordrhein-Westfalen |
| Zielgruppe | Kommunen |
| Themen | Mobilität |
| Frist | Laufend im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und kommunale Betriebe ohne wirtschaftliche Tätigkeit
- Neu- oder Vorführfahrzeug mit begrenzter Laufleistung
- Haltedauer beziehungsweise Vertragslaufzeit soll fuenf Jahre betragen, mindestens ein Jahr
- Ausschließlich nicht wirtschaftliche Nutzung

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (13):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (6):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Zulassungsbescheinigung Teil I

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann progres.nrw - Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse N1 für Kommunen beantragen?

progres.nrw - Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse N1 für Kommunen richtet sich an Kommunen. Zusätzlich gilt: Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und kommunale Betriebe ohne wirtschaftliche Tätigkeit

### Wie viel Geld gibt es bei progres.nrw - Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse N1 für Kommunen?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 8.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt progres.nrw - Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse N1 für Kommunen?

Das Programm gilt in Nordrhein-Westfalen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich progres.nrw - Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse N1 für Kommunen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich progres.nrw - Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse N1 für Kommunen beantragen?

Laufend im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für progres.nrw - Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse N1 für Kommunen?

Für diesen Antrag sind 13 Angaben und 6 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderprogramme-fuer-klimaschutz-und-energiewende/foerderbereiche/fahrzeuge/foerderung-von-reinen-batterieelektrofahrzeugen-und-brennstoffzellenfahrzeugen-nutzfahrzeuge-der
- Antragstellung: https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderprogramme-fuer-klimaschutz-und-energiewende/foerderbereiche/fahrzeuge/foerderung-von-reinen-batterieelektrofahrzeugen-und-brennstoffzellenfahrzeugen-nutzfahrzeuge-der
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/progres-nrw-batterieelektro-und-brennstoffzellenfahrzeuge-der-klasse-n1-fuer-kommunen-land
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet
- Alles zur Förderung in Nordrhein-Westfalen: https://antragio.com/bundesland/nordrhein-westfalen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/progres-nrw-batterieelektro-und-brennstoffzellenfahrzeuge-der-klasse-n1-fuer-kommunen-land
