# progres.NRW Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse M1

Nordrhein-Westfalen fördert die Anschaffung reiner Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse M1 mit höchstens 3.000 Euro je Fahrzeug. Gefördert werden nur Fahrzeuge der Segmente Minis und Kleinwagen. Antragsberechtigt sind Gemeinden und kommunale Betriebe, soziale Dienstleistungsunternehmen, die aeltere, kranke oder behinderte Menschen betreuen, sowie Carsharing-Betreiber. Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt. Je Antragsberechtigtem können grundsaetzlich maximal zehn Fahrzeuge gefördert werden. Anträge sind im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel möglich, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Richtlinie läuft bis zum 30. Juni 2027.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Land Nordrhein-Westfalen, Bewilligung durch die Bezirksregierung Arnsberg |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 3.000 Euro |
| Gültig | Nordrhein-Westfalen |
| Zielgruppe | Kommunen, Unternehmen, Vereine |
| Themen | Mobilität |
| Frist | 30.06.2027 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Gemeinde, kommunaler Betrieb, soziales Dienstleistungsunternehmen oder Carsharing-Betreiber
- Reines Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeug der Klasse M1
- Nur Fahrzeuge der Segmente Minis und Kleinwagen
- Maximal zehn Fahrzeuge je Antragsberechtigtem
- Antragstellung über das Förderportal des Landes NRW

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (18):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (15):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann progres.NRW Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse M1 beantragen?

progres.NRW Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse M1 richtet sich an Kommunen, Unternehmen und Vereine. Zusätzlich gilt: Gemeinde, kommunaler Betrieb, soziales Dienstleistungsunternehmen oder Carsharing-Betreiber

### Wie viel Geld gibt es bei progres.NRW Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse M1?

Der Höchstbetrag beträgt 3.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt progres.NRW Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse M1?

Das Programm gilt in Nordrhein-Westfalen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich progres.NRW Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse M1 vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich progres.NRW Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse M1 beantragen?

30.06.2027 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für progres.NRW Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse M1?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 15 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderprogramme-fuer-klimaschutz-und-energiewende/foerderbereiche/fahrzeuge/foerderung-von-reinen-batterieelektrofahrzeugen-und-brennstoffzellenfahrzeugen-fahrzeuge-der-klasse
- Antragstellung: https://foerderportal.nrw.de/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/progres-nrw-batterieelektro-und-brennstoffzellenfahrzeuge-der-klasse-m1-land-nordrhein-wes
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet
- Alles zur Förderung in Nordrhein-Westfalen: https://antragio.com/bundesland/nordrhein-westfalen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/progres-nrw-batterieelektro-und-brennstoffzellenfahrzeuge-der-klasse-m1-land-nordrhein-wes
