# Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen (Paragraf 46 SGB III)

Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter erstattet Arbeitgebern die Personalkosten einer Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen für bis zu drei Monate. Erstattet werden Lohn- und Gehaltskosten einschließlich Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung, sonstige gesetzliche oder tarifvertragliche Leistungen sowie Umlagen und Beiträge zur Berufsgenossenschaft.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesagentur für Arbeit, Agenturen für Arbeit und Jobcenter |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen, Vereine, Kommunen, Selbstständige |
| Themen | Personal, Soziales |
| Frist | Antrag zwingend vor Beginn der Probebeschäftigung |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Die Person ist schwerbehindert, gleichgestellt oder Rehabilitandin beziehungsweise Rehabilitand mit der Bundesagentur für Arbeit als Rehabilitationsträger
- Abschluss eines Probearbeitsvertrags für die Dauer der Probebeschäftigung
- Die Probebeschäftigung verbessert die Aussichten auf dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben
- Antrag vor Beginn der Probebeschäftigung, kein Rechtsanspruch

## Kombinierbarkeit

Bei anschließender Einstellung ist ein Eingliederungszuschuss möglich

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (15):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Nachweis der Qualifikation
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen (Paragraf 46 SGB III) beantragen?

Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen (Paragraf 46 SGB III) richtet sich an Unternehmen, Vereine, Kommunen und Selbstständige. Zusätzlich gilt: Die Person ist schwerbehindert, gleichgestellt oder Rehabilitandin beziehungsweise Rehabilitand mit der Bundesagentur für Arbeit als Rehabilitationsträger

### Wie viel Geld gibt es bei Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen (Paragraf 46 SGB III)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen (Paragraf 46 SGB III)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen (Paragraf 46 SGB III) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen (Paragraf 46 SGB III) beantragen?

Antrag zwingend vor Beginn der Probebeschäftigung Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen (Paragraf 46 SGB III) mit anderen Förderungen kombinieren?

Bei anschließender Einstellung ist ein Eingliederungszuschuss möglich Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen (Paragraf 46 SGB III)?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 15 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-menschen-mit-behinderungen/probebeschaeftigung
- Antragstellung: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-menschen-mit-behinderungen/probebeschaeftigung
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/probebeschaeftigung-von-menschen-mit-behinderungen-paragraf-46-sgb-iii-bundesagentur-fuer
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/personal

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/probebeschaeftigung-von-menschen-mit-behinderungen-paragraf-46-sgb-iii-bundesagentur-fuer
