# Praeventionskurse und Primaerpraevention der Krankenkassen

Krankenkassen erbringen nach Paragraf 20 SGB V Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung des selbstbestimmten gesundheitsorientierten Handelns, in der Praxis vor allem Praeventionskurse zu Bewegung, Ernaehrung, Stressbewaeltigung und Suchtmittelkonsum. Die Kurse müssen nach einheitlichen Kriterien des GKV-Spitzenverbandes zertifiziert sein. Insgesamt sollen die Kassen ab 2019 je Versichertem 7,52 Euro für Praevention aufwenden. Erstattungshöhe und Anzahl der Kurse je Jahr regelt jede Kasse in ihrer Satzung, der Antrag läuft über die eigene Krankenkasse.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Gesetzliche Krankenkasse |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Arbeitnehmer, Selbstständige, Studierende |
| Themen | Gesundheit und Pflege, Sozialleistung |
| Frist | Teilnahmebescheinigung nach Kursende bei der Krankenkasse einreichen, Fristen legt die Kassensatzung fest |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Teilnahme an einem nach den Kriterien des GKV-Spitzenverbandes zertifizierten Kurs
- Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung
- In der Regel Nachweis der regelmäßigen Teilnahme durch eine Teilnahmebescheinigung
- Berücksichtigung der Vorgaben der eigenen Kassensatzung zu Anzahl und Höhe der Erstattung

## Kombinierbarkeit

Die Teilnahme kann zusätzlich im Bonusprogramm der Krankenkasse nach Paragraf 65a SGB V angerechnet werden. Von den 7,52 Euro je Versichertem sind mindestens 2,15 Euro für Lebenswelten und mindestens 3,15 Euro für betriebliche Gesundheitsförderung vorgesehen, Stand des abgerufenen Gesetzestextes

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (28):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Pflegegrad
- Krankenkasse
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (15):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Bescheid über den Pflegegrad
- Ärztliche Bescheinigung oder Attest
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Praeventionskurse und Primaerpraevention der Krankenkassen beantragen?

Praeventionskurse und Primaerpraevention der Krankenkassen richtet sich an Privatpersonen, Arbeitnehmer, Selbstständige und Studierende. Zusätzlich gilt: Teilnahme an einem nach den Kriterien des GKV-Spitzenverbandes zertifizierten Kurs

### Wo gilt Praeventionskurse und Primaerpraevention der Krankenkassen?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Praeventionskurse und Primaerpraevention der Krankenkassen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Praeventionskurse und Primaerpraevention der Krankenkassen beantragen?

Teilnahmebescheinigung nach Kursende bei der Krankenkasse einreichen, Fristen legt die Kassensatzung fest Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Praeventionskurse und Primaerpraevention der Krankenkassen mit anderen Förderungen kombinieren?

Die Teilnahme kann zusätzlich im Bonusprogramm der Krankenkasse nach Paragraf 65a SGB V angerechnet werden. Von den 7,52 Euro je Versichertem sind mindestens 2,15 Euro für Lebenswelten und mindestens 3,15 Euro für betriebliche Gesundheitsförderung vorgesehen, Stand des abgerufenen Gesetzestextes Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Praeventionskurse und Primaerpraevention der Krankenkassen?

Für diesen Antrag sind 28 Angaben und 15 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 11 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/20.html
- Antragstellung: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/20.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/praeventionskurse-und-primaerpraevention-der-krankenkassen-gesetzliche-krankenkasse
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/gesundheit

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/praeventionskurse-und-primaerpraevention-der-krankenkassen-gesetzliche-krankenkasse
