# Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen (Mecklenburg-Vorpommern)

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben für den Abbau von Barrieren im Wohnungsbestand in Mecklenburg-Vorpommern. Die förderfähigen Ausgaben sind auf 15.000 Euro je Wohneinheit gedeckelt, der Zuschuss beträgt damit höchstens 4.500 Euro je Wohneinheit. Gefördert werden bauliche Maßnahmen wie die Anpassung der Raumgeometrie, die Verbreiterung von Tuerdurchgaengen, der Umbau von Bädern, die Verbesserung von Treppenanlagen und die Nachruestung mit Aufzügen. Antragsberechtigt sind Eigentümer selbstgenutzten Wohneigentums und Mieter mit Zustimmung des Vermieters für die selbst genutzte Mietwohnung. Der Antrag muss schriftlich vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung gegen Verwendungsnachweis. Es fällt eine Bearbeitungsgebühr von 1,5 Prozent des bewilligten Betrags an, mindestens 30 Euro, die Baumaßnahme soll innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen sein.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 4.500 Euro |
| Gültig | Mecklenburg-Vorpommern |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Vermieter |
| Themen | Wohnen und Miete, Sanierung |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Wohnung in Mecklenburg-Vorpommern, selbst genutzt
- Mieter benoetigen die Zustimmung des Vermieters
- Schriftlicher Antrag vor Beginn der Maßnahme
- Verwendungsnachweis nach Fertigstellung
- Abschluss der Baumaßnahme möglichst innerhalb von zwölf Monaten

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (27):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Kaltmiete im Monat
- Nebenkosten im Monat
- Heizkosten im Monat
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (11):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen (Mecklenburg-Vorpommern) beantragen?

Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen (Mecklenburg-Vorpommern) richtet sich an Privatpersonen und Vermieter. Zusätzlich gilt: Wohnung in Mecklenburg-Vorpommern, selbst genutzt

### Wie viel Geld gibt es bei Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen (Mecklenburg-Vorpommern)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 4.500 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen (Mecklenburg-Vorpommern)?

Das Programm gilt in Mecklenburg-Vorpommern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen (Mecklenburg-Vorpommern) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen (Mecklenburg-Vorpommern) beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen (Mecklenburg-Vorpommern)?

Für diesen Antrag sind 27 Angaben und 11 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 12 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/personenaufzuege-und-lifte-barrierearmes-wohnen/
- Antragstellung: https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/personenaufzuege-und-lifte-barrierearmes-wohnen/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/personenaufzuege-und-lifte-barrierearmes-wohnen-mecklenburg-vorpommern-landesfoerderinstit
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/wohnen
- Alles zur Förderung in Mecklenburg-Vorpommern: https://antragio.com/bundesland/mecklenburg-vorpommern

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/personenaufzuege-und-lifte-barrierearmes-wohnen-mecklenburg-vorpommern-landesfoerderinstit
