# Pauschalierung von Sachzuwendungen mit 30 Prozent (Paragraf 37b EStG)

Betrieblich veranlasste Sachzuwendungen, die nicht in Geld bestehen, kann der Zuwendende pauschal mit 30 Prozent versteuern. Der Weg wird in der Praxis genutzt, wenn ein Mobilitätsbudget die 50-Euro-Freigrenze übersteigt und nicht unter die Jobticket-Regeln fällt. Die Pauschalierung ist ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen je Empfänger und Wirtschaftsjahr oder je einzelne Zuwendung 10.000 Euro übersteigen. Bemessungsgrundlage sind die Aufwendungen einschließlich Umsatzsteuer.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bund, Finanzverwaltung |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Steuervorteil |
| Fördersatz | bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 10.000 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen, Arbeitnehmer |
| Themen | Mobilität, Personal |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Sachzuwendung, keine Geldleistung
- Höchstens 10.000 Euro je Empfänger und Wirtschaftsjahr sowie je Einzelzuwendung
- Einheitliche Ausuebung des Wahlrechts für alle Zuwendungen eines Wirtschaftsjahres

## Kombinierbarkeit

Ergänzend zur 50-Euro-Freigrenze nach Paragraf 8 Absatz 2 Satz 11 EStG

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (19):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (11):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Nachweis der Qualifikation

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Pauschalierung von Sachzuwendungen mit 30 Prozent (Paragraf 37b EStG) beantragen?

Pauschalierung von Sachzuwendungen mit 30 Prozent (Paragraf 37b EStG) richtet sich an Unternehmen und Arbeitnehmer. Zusätzlich gilt: Sachzuwendung, keine Geldleistung

### Wie viel Geld gibt es bei Pauschalierung von Sachzuwendungen mit 30 Prozent (Paragraf 37b EStG)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 10.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Pauschalierung von Sachzuwendungen mit 30 Prozent (Paragraf 37b EStG)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Pauschalierung von Sachzuwendungen mit 30 Prozent (Paragraf 37b EStG) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Pauschalierung von Sachzuwendungen mit 30 Prozent (Paragraf 37b EStG) beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Pauschalierung von Sachzuwendungen mit 30 Prozent (Paragraf 37b EStG) mit anderen Förderungen kombinieren?

Ergänzend zur 50-Euro-Freigrenze nach Paragraf 8 Absatz 2 Satz 11 EStG Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Pauschalierung von Sachzuwendungen mit 30 Prozent (Paragraf 37b EStG)?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 11 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__37b.html
- Antragstellung: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__37b.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/pauschalierung-von-sachzuwendungen-mit-30-prozent-paragraf-37b-estg-bund-finanzverwaltung
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/pauschalierung-von-sachzuwendungen-mit-30-prozent-paragraf-37b-estg-bund-finanzverwaltung
