# Ökokonto und Ökopunkte nach der Eingriffsregelung

Die Eingriffsregelung nach den Paragrafen 13 und folgende des Bundesnaturschutzgesetzes verpflichtet Vorhabenträger, Eingriffe in Natur und Landschaft zuerst zu vermeiden und danach auszugleichen oder zu ersetzen. Paragraf 16 erlaubt es, Ausgleichsflächen und -maßnahmen vorab durchzuführen und anerkennen zu lassen, das ist das sogenannte Ökokonto. Die anerkannten Wertpunkte, oft Ökopunkte genannt, können später bei eigenen Vorhaben eingesetzt oder an Dritte veraeussert werden. Bundeseinheitliche Standards für Bewertung und Kompensation regelt seit 2020 die Bundeskompensationsverordnung, die für Bundesinfrastrukturvorhaben gilt, im Übrigen gelten die Ökokontoverordnungen der Länder.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesamt für Naturschutz, Vollzug durch die Naturschutzbehörden der Länder |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Sonstiges |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Landwirtschaft, Unternehmen, Kommunen, Privatpersonen |
| Themen | Natur und Umwelt |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Maßnahme wertet Natur und Landschaft nachweislich auf und geht über rechtliche Pflichten hinaus
- Vorherige Anerkennung durch die zuständige Naturschutzbehörde
- Dauerhafte rechtliche Sicherung der Fläche und Maßnahme
- Beachtung der jeweiligen Ökokontoverordnung des Bundeslandes

## Kombinierbarkeit

keine Kombination mit Förderprogrammen für dieselbe Maßnahme, da Doppelförderung ausgeschlossen ist

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (18):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (13):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Ökokonto und Ökopunkte nach der Eingriffsregelung beantragen?

Ökokonto und Ökopunkte nach der Eingriffsregelung richtet sich an Landwirtschaft, Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Maßnahme wertet Natur und Landschaft nachweislich auf und geht über rechtliche Pflichten hinaus

### Wo gilt Ökokonto und Ökopunkte nach der Eingriffsregelung?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Ökokonto und Ökopunkte nach der Eingriffsregelung vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Ökokonto und Ökopunkte nach der Eingriffsregelung beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Ökokonto und Ökopunkte nach der Eingriffsregelung mit anderen Förderungen kombinieren?

keine Kombination mit Förderprogrammen für dieselbe Maßnahme, da Doppelförderung ausgeschlossen ist Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Ökokonto und Ökopunkte nach der Eingriffsregelung?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 13 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bfn.de/eingriffsregelung
- Antragstellung: https://www.bfn.de/eingriffsregelung
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/oekokonto-und-oekopunkte-nach-der-eingriffsregelung-bundesamt-fuer-naturschutz-vollzug-dur
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/natur

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/oekokonto-und-oekopunkte-nach-der-eingriffsregelung-bundesamt-fuer-naturschutz-vollzug-dur
