# Ökokonto und Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen nach Paragraf 16 BNatSchG

Wer freiwillig und ohne öffentliche Fördermittel Naturschutzmaßnahmen auf eigenen Flächen umsetzt, kann diese vorab als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen anerkennen lassen und in einem Ökokonto bevorraten. Die entstehenden Ökopunkte lassen sich später für eigene Eingriffe verrechnen oder an Vorhabenträger verkaufen. Erfassung, Bewertung, Buchung, Genehmigungsbedürftigkeit und Handelbarkeit richten sich nach dem Recht des jeweiligen Bundeslandes.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bund (Rechtsrahmen), Anerkennung durch die zuständigen Naturschutzbehörden der Länder |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Sonstiges |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Unternehmen, Landwirtschaft, Kommunen, Vereine |
| Themen | Natur und Umwelt, Landwirtschaft, Sonstiges |
| Frist | laufend, Anerkennung vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Naturschutzbehörde beantragen |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Maßnahme erfuellt die fachlichen Voraussetzungen des Paragraf 15 Absatz 2 BNatSchG
- Durchführung ohne rechtliche Verpflichtung
- keine öffentlichen Fördermittel für die Maßnahme in Anspruch genommen, Ausnahme für Kuesten- und Hochwasserschutzvorhaben
- kein Widerspruch zu Landschaftsprogrammen und Landschaftsrahmenplänen nach Paragraf 10 und 11 BNatSchG
- Dokumentation des Ausgangszustands der Flächen liegt vor

## Kombinierbarkeit

Nicht kumulierbar mit öffentlichen Fördermitteln für dieselbe Maßnahme. Auch Agrarumweltmaßnahmen und Vertragsnaturschutz dürfen nicht für dieselbe Fläche und Leistung gefördert werden.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (19):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (16):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Ökokonto und Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen nach Paragraf 16 BNatSchG beantragen?

Ökokonto und Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen nach Paragraf 16 BNatSchG richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen, Landwirtschaft, Kommunen und Vereine. Zusätzlich gilt: Maßnahme erfuellt die fachlichen Voraussetzungen des Paragraf 15 Absatz 2 BNatSchG

### Wo gilt Ökokonto und Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen nach Paragraf 16 BNatSchG?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Ökokonto und Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen nach Paragraf 16 BNatSchG vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Ökokonto und Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen nach Paragraf 16 BNatSchG beantragen?

laufend, Anerkennung vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Naturschutzbehörde beantragen Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Ökokonto und Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen nach Paragraf 16 BNatSchG mit anderen Förderungen kombinieren?

Nicht kumulierbar mit öffentlichen Fördermitteln für dieselbe Maßnahme. Auch Agrarumweltmaßnahmen und Vertragsnaturschutz dürfen nicht für dieselbe Fläche und Leistung gefördert werden. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Ökokonto und Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen nach Paragraf 16 BNatSchG?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 16 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__16.html
- Antragstellung: https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__16.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/oekokonto-und-bevorratung-von-kompensationsmassnahmen-nach-paragraf-16-bnatschg-bund-recht
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/natur

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/oekokonto-und-bevorratung-von-kompensationsmassnahmen-nach-paragraf-16-bnatschg-bund-recht
