# Öko-Regelung 2: Anbau vielfaeltiger Kulturen im Ackerbau

Diese Öko-Regelung belohnt eine vielfaeltige Fruchtfolge auf dem Ackerland des Betriebs. Wer mindestens fuenf Hauptfruchtarten anbaut und dabei einen Mindestanteil Leguminosen einhaelt, erhält 60 Euro je Hektar Ackerfläche. Vielfaeltige Fruchtfolgen unterbrechen Krankheits- und Schaedlingszyklen, verbessern die Bodenstruktur und senken den Duengebedarf. Die Prämie wird gesamtbetrieblich für das Ackerland gewährt und jährlich beantragt.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat, Auszahlung durch die Länder |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Prämie |
| Höchstbetrag | 60 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Landwirtschaft, Unternehmen |
| Themen | Landwirtschaft |
| Frist | 15. Mai jährlich (Sammelantrag) |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Anbau von mindestens fuenf Hauptfruchtarten auf dem Ackerland
- Einhaltung der Mindest- und Höchstanteile je Kultur
- Mindestanteil Leguminosen
- Jährliche Beantragung im Sammelantrag

## Kombinierbarkeit

Direktzahlungen, weitere Öko-Regelungen

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (18):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (10):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Öko-Regelung 2: Anbau vielfaeltiger Kulturen im Ackerbau beantragen?

Öko-Regelung 2: Anbau vielfaeltiger Kulturen im Ackerbau richtet sich an Landwirtschaft und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Anbau von mindestens fuenf Hauptfruchtarten auf dem Ackerland

### Wie viel Geld gibt es bei Öko-Regelung 2: Anbau vielfaeltiger Kulturen im Ackerbau?

Der Höchstbetrag beträgt 60 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Öko-Regelung 2: Anbau vielfaeltiger Kulturen im Ackerbau?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Öko-Regelung 2: Anbau vielfaeltiger Kulturen im Ackerbau vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Öko-Regelung 2: Anbau vielfaeltiger Kulturen im Ackerbau beantragen?

15. Mai jährlich (Sammelantrag) Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Öko-Regelung 2: Anbau vielfaeltiger Kulturen im Ackerbau mit anderen Förderungen kombinieren?

Direktzahlungen, weitere Öko-Regelungen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Öko-Regelung 2: Anbau vielfaeltiger Kulturen im Ackerbau?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bmleh.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/direktzahlung/oeko-regelungen.html
- Antragstellung: https://www.bmleh.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/direktzahlung/oeko-regelungen.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/oeko-regelung-2-anbau-vielfaeltiger-kulturen-im-ackerbau-bundesministerium-fuer-landwirtsc
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/landwirtschaft

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/oeko-regelung-2-anbau-vielfaeltiger-kulturen-im-ackerbau-bundesministerium-fuer-landwirtsc
