# Öko-Regelung 1a: Nichtproduktive Flächen auf Ackerland (Ackerbrache)

Prämie für die freiwillige Bereitstellung nichtproduktiver Flächen auf Ackerland. Gestaffelte Einheitsbeträge 2026: 1.300 Euro je Hektar für das erste Prozent, 500 Euro für das zweite Prozent und 300 Euro für bis zu sechs weitere Prozent der förderfähigen Ackerfläche.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden |
| Ebene | EU |
| Förderart | Prämie |
| Höchstbetrag | 1.300 Euro |
| Mindestbetrag | 300 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Landwirtschaft, Unternehmen |
| Themen | Landwirtschaft, Natur und Umwelt |
| Frist | jährlich neu zu beantragen im Sammelantrag, in der Regel bis 15. Mai |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Flächen der Selbstbegrünung überlassen oder mit einer Mischung aus mindestens fuenf krautartigen zweikeimblaettrigen Arten begrünen
- keine Duenge- und Pflanzenschutzmittel auf der Maßnahmenfläche
- Bestand grundsaetzlich bis mindestens 31. Dezember des Antragsjahres erhalten
- höchstens 8 Prozent der betrieblichen förderfähigen Ackerfläche begünstigungsfähig
- 1-Hektar-Regelung für Betriebe mit mehr als 10 Hektar Ackerland, ab 2026 entfällt die 10-Hektar-Schwelle für Weinbaubetriebe

## Kombinierbarkeit

auf derselben Fläche kombinierbar mit Öko-Regelung 1b. Bei gleichzeitiger Ökolandbauförderung entfällt der GAK-Betrag für diese Flächen (Doppelförderungsverbot).

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (18):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (10):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Öko-Regelung 1a: Nichtproduktive Flächen auf Ackerland (Ackerbrache) beantragen?

Öko-Regelung 1a: Nichtproduktive Flächen auf Ackerland (Ackerbrache) richtet sich an Landwirtschaft und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Flächen der Selbstbegrünung überlassen oder mit einer Mischung aus mindestens fuenf krautartigen zweikeimblaettrigen Arten begrünen

### Wie viel Geld gibt es bei Öko-Regelung 1a: Nichtproduktive Flächen auf Ackerland (Ackerbrache)?

Der Höchstbetrag beträgt 1.300 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Öko-Regelung 1a: Nichtproduktive Flächen auf Ackerland (Ackerbrache)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Öko-Regelung 1a: Nichtproduktive Flächen auf Ackerland (Ackerbrache) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Öko-Regelung 1a: Nichtproduktive Flächen auf Ackerland (Ackerbrache) beantragen?

jährlich neu zu beantragen im Sammelantrag, in der Regel bis 15. Mai Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Öko-Regelung 1a: Nichtproduktive Flächen auf Ackerland (Ackerbrache) mit anderen Förderungen kombinieren?

auf derselben Fläche kombinierbar mit Öko-Regelung 1b. Bei gleichzeitiger Ökolandbauförderung entfällt der GAK-Betrag für diese Flächen (Doppelförderungsverbot). Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Öko-Regelung 1a: Nichtproduktive Flächen auf Ackerland (Ackerbrache)?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bmleh.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/direktzahlung/oeko-regelungen.html
- Antragstellung: https://www.bmleh.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/direktzahlung/oeko-regelungen.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/oeko-regelung-1a-nichtproduktive-flaechen-auf-ackerland-ackerbrache-eu-und-bmleh-auszahlun
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/landwirtschaft

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/oeko-regelung-1a-nichtproduktive-flaechen-auf-ackerland-ackerbrache-eu-und-bmleh-auszahlun
